PKV-Wiki
A
Altersrückstellungen
Altersrückstellungen sind ein zentrales Element der privaten Krankenversicherung (PKV) und dienen dazu, die Kosten im Alter stabil zu halten. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko zu erkranken und somit auch die Kosten für medizinische Behandlungen. Rückstellungen in der Privaten Krankenversicherung werden gebildet, um die hohen Ausgaben für Behandlungen im Alter zu finanzieren.
Ohne Altersrückstellungen würden die Beiträge der privaten Krankenversicherung von Jahr zu Jahr steigen. Dies könnte sich für viele Versicherte im Ruhestand finanziell sehr belastend auswirken.
B
Basistarif
Bei dem Basistarif handelt es sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarif, den alle privaten Krankenversicherungen in ihrem Portfolio anbieten müssen. Der Basistarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif, der annähernd vergleichbare Leistungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Er richte sich vor allem an Versicherte, die aufgrund finanzieller Schwierigkeiten einen günstigeren Tarif benötigen.
St
Standardtarif
Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein spezieller Tarif, der vorwiegend eine Grundversorgung für ältere Versicherungsnehmer bietet. Dieser Tarif richtet sich an PKV-Versicherte, die vor 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind und die eine kostengünstigere Alternative zu den regulären PKV-Tarifen suchen.
Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung stellt eine wichtige Option für altere PKV- Versicherte dar die eine kostengünstige Alternative zu teuren PKV-Tarifen suchen. Der Standardtarif bietet eine solide Grundabsicherung dar, ist jedoch auch in seinem Leistungsumfang begrenzt.
V
Versicherungspflichtgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Krankenversicherungssystem, insbesondere bei der Wahl der Versicherten zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Sie bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, von der GKV in die PKV zu wechseln.
Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angepasst. Sie orientiert sich an der Einkommensentwicklung in Deutschland. Im Jahr 2024 beträgt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro brutto im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze betrifft vor allem Angestellte.