Versorgungswerk (Besonderheit für Freiberufler)

Versorgungswerk - Altersrente

Freiberufliche Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte oder Steuerberater sind in der Mehrzahl bereits Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk.

Wie unterscheiden sich Versorgungswerk und gesetzliche Rentenversicherung?

Der größte Unterschied ist die Finanzierung der Renten. Beim Versorgungswerk gibt es die kapitalgedeckte Altersvorsorge, bei der die eigenen eingezahlten Beiträge eine Verzinsung sowie zukünftige Verrentung zur Folge haben. Vorteilhaft ist auch die homogene Risikostruktur der „besserverdienenden“ Mitglieder.

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf der Finanzierung im Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die geleisteten Beiträge der jüngeren Erwerbstätigen sofort der Auszahlung der Renten der älteren Versicherten zu Gute kommen. Dies führt zu einer Verpflichtung der nachfolgenden Generation zur Absicherung der aktuellen Rentenempfänger. Durch den Wegfall von Rücklagen bedingt das Verfahren ein ausgeglichenes Verhältnis von einzahlenden Arbeitnehmern und Rentnern. Leider ist dies nicht der Fall. Seit geraumer Zeit fällt die Anzahl der Erwerbstätigen zu Ungunsten  der Rentenempfänger. Ohne erhebliche Bezuschussung durch Steuern kommt das Umlageverfahren nicht mehr aus.

Versorgungswerk: Freiwillige Zusatzbeiträge – sind diese sinnvoll?

Laut Satzung  (z.B. Ärzteversorgung Nordrhein) besteht eine Verpflichtung der Mitglieder zur Beitragszahlung bei allen ca. 90 Versorgungswerken in Deutschland, ohne Wahlmöglichkeit. Die erzielten Gewinne sind gut.

Zur Erhöhung der Rentenansprüche wird von den Versorgungswerken empfohlen, zusätzlich freiwillige Einzahlungen vorzunehmen. Zahlreiche Aspekte sprechen dagegen. Die bessere Option ist die zusätzliche private Altersvorsorge, sowie die Zusatzversorgung der Klinikrente in Anspruch zu nehmen.   

Dabei unterscheiden sich die Renditen zwischen dem Versorgungswerk und der privaten  Vorsorge unwesentlich, ich verweise auf das Thema „Versorgungswerk – Renditecheck“

Es empfiehlt sich daher eine Entscheidung aufgrund anderer Aspekte, hier eine Auswahl:

  • Wahlrecht auf Kapitalauszahlung statt Rentenzahlung
  • Steuerliche Auswirkungen in der Einzahlungs- und Auszahlungsphase
  • Vererbbarkeit

Eine echte Alternative zur Zahlung von Zusatzbeiträgen ist die betriebliche und private Altersvorsorge.

Versorgungswerk – Berufsunfähigkeitsrente

Das Versorgungswerk deckt für Ärzte und Zahnärzte das Risiko der Berufsunfähigkeit in Form einer Rentenzahlung ab. Für die Mitglieder entfallen Gesundheitsprüfung und Wartezeit. Wichtig zu wissen ist die unterschiedliche Definition des Begriffes „Berufsunfähigkeit“ im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Leistung der berufsständischen Versorgung beschränkt sich lediglich auf die Umstände, die  „die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit auf Dauer unmöglich“ machen (Quelle: Satzung Nordrheinischer Ärzteversorgung). Erst die Rückgabe der Approbation ermöglicht den dauerhaften Rentenbezug durch das berufsständische Versorgungswerk.

Immer häufiger tritt eine teilweise Berufsunfähigkeit, etwa bei psychischen Erkrankungen (häufig Burn-out) ein, seltener die totale Berufsunfähigkeit. Dafür bietet das Versorgungswerk aber keine Deckung. Folglich sollte für die Mitglieder der Versorgungswerke dieses Risiko mithilfe einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, da dort schon eine Reduzierung von 50% zum Leistungsfall führt.Verweis:

Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsständisch und privat?
Dt. Ärzteblatt vom 6.5.2011

Versorgungswerk – aktuelle Probleme

Durch die Anhebung des Rentenalters in 2006 von 65 auf 67 Jahre fand für eine Vielzahl von Mitgliedern eine Rentenkürzung statt: „Es stellte sich heraus, dass die Lebenserwartung der Freiberufler um ca. 20% höher liegt als die der Gesamtbevölkerung. …Das heißt,.. Renten und Rentenanwartschaften müssten bei sofortiger Anwendung der Richttafeln um 8% korrigiert werden.“

Quelle: Alterssicherung: Neue Bescheidenheit; Dtsch Arztebl 2011; 108(34-35): A-1785 / B-1523 / C-1517

Verstärkt wird dieser Effekt zusätzlich durch die momentane Niedrigzinsphase sowie erhebliche Finanzierungsprobleme.

Eine garantierte Mindestverzinsung, wie man sie von betrieblicher und privater Altersvorsorge kennt, gibt es bei den Versorgungswerken nicht, was darin resultiert, dass sogar langjährigen Mitgliedern bei zu optimistischer Kalkulation durch das Versorgungswerk eine Absenkung des Rechnungszinses droht.

Versorgungswerk – Renditecheck

Einmal jährlich findet eine Mitteilung der zu erwartenden Rente durch die Versorgungswerke statt, wobei fast immer ein Wert von 4% angenommen wird. Schlägt die dauerhafte Erwirtschaftung dieser 4% fehl, folgen bereits bei marginalen Differenzen erhebliche Rentenkürzungen.

Unabdingbar ist deshalb eine rechtzeitige Transparenz der zu erwartenden Leistungen, um entstehende Versorgungslücken durch private oder betriebliche Altersvorsorge zu füllen.

Im Anschluss sind die aktuellen Zahlen zur Rendite der größten Versorgungswerke der vergangenen Jahre dargestellt (Quelle: Wirtschaftswoche Online vom 16.10.2012 sowie Geschäftsberichte der Versorgungswerke).

Der Marktführer der privaten Altersversorgung – Allianz - bietet eine Gesamtverzinsung von  4% an  (Quelle: Geschäftsbericht 2015).

Die Verzinsung der Klinikrente liegt aktuell bei 3,85% (Quelle: Klinikrente).

Nordrheinische Ärzteversorgung

Bayrische Ärzteversorgung

Berliner Ärzteversorgung

Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Koblenz

Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

Versorgungswerk der Ärztekammer des Saarlandes

Versorgungseinrichtung der Ärztekammer Schleswig-Holstein

Ärzteversorgung Niedersachsen

Versorgungseinrichtung der Bezirksärztekammer Trier

Versorgungswerk der Architektenkammer NRW

Ärzteversorgung Niedersachsen

Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen/Sächsische Ärzteversorgung

Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen

Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Bayerische Architektenversorgung

Versorgungswerk erwartete Altersrente

Die Rente vom Versorgungswerk bei Ärzten und Zahnärzten ein wesentlicher Baustein der Altersvorsorge. Die jährlichen Mitteilungen der zu erwartenden Rente basieren in der Regel auf einer prognostizierten Rendite von 4%. Erwirtschaften die Kapitalanlagen der Versorgungswerke weniger Rendite, kann Ihre Rente deutlich niedriger ausfallen.

Bei einer monatlichen Ansparrate von 800 EUR die über 30 Jahre mit 4% verzinst wird, kann 20 Jahre lang eine Rente von 3.300 EUR gezahlt werden. Fällt der Zins um 1%, sinkt diese Rente um 23% auf 2.550 EUR. Ihre Rente würde um 750 EUR gekürzt werden! Diese Minderung summiert sich in 20 Jahren zu einem Verlust von 180.000 EUR!

Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig einen Überblick über die zu erwartenden Leistungen zu verschaffen. Nur so haben Sie die Möglichkeit noch rechtzeitig eventuelle Lücken durch private oder betriebliche Altersvorsorge auszugleichen.

Im Gegensatz zur privaten und betrieblichen Altersvorsorge bieten die Versorgungswerke keine garantierte Mindestverzinsung. Sollte Ihr Versorgungswerk zu optimistisch kalkuliert haben oder das Zinsniveau nicht wieder deutlich steigen, kann der Rechnungszins auch für bereits langjährig Versicherte gesenkt werden. Das Ergebnis ist eine Kürzung Ihrer Rente.

Schon heute gibt es mehrere Beispiele deutlicher Leistungseinschnitte:

In 2003 kürzte das Versorgungswerk der Zahnärzte in Niedersachsen die Renten massiv um ca. 50%

So mussten die Versorgungswerke in 2006 Ihre Leistungen deutlich kürzen, weil die Lebenserwartung der Mitglieder deutlich höher als prognostiziert war.

Dabei sind auch rückwirkende Kürzungen möglich: In 2003 das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin einer 60-jährigen Zahnärztin die Rente um 16% gekürzt.

In 2010 hat das Versorgungswerk der Berliner Juristen künftige Ansprüche seiner Mitglieder um bis zu 30% gekürzt.

Die Bayerische Versorgungskammer den Rechnungszins für Neumitglieder bereits auf 2,5% gesenkt.

Versorgungswerk - Vergleich Privatrente/Klinikrente

Eine betriebliche Altersversorgung z.B. über die Klinikrente sowie private Altersvorsorge sind eine sinnvolle Ergänzung zum Versorgungswerk, da sie deutlich flexibler sind. Hinzu kommt, dass die Auszahlung der privaten Altersversorgung nur zu einem kleinen Teil zu versteuern ist und die Klinikrente in der Gesamtbetrachtung steuerlich attraktiver ist. Dadurch können die Nachteile der Altersvorsorge im Versorgungswerk gut ausbalanciert werden.