Private Altersvorsorge

Provisionsfreie Lebensversicherungen/ Rentenversicherungen - Honorartarife

Provisionsfreie Lebens- und Rentenversicherung auf Fondsbasis – sogenannte Honorartarife oder Nettotarife - bieten langfristig attraktive Erträge. Im Vergleich zu klassischen Vorsorgetarifen sind sie deutlich günstiger. Die Vergütung des Beraters erfolgt hier auf Basis eines Honorars statt auf Provisionsbasis. Das ist transparent und günstiger.

Insbesondere bei großen Anlagesummen haben Lebens-/Rentenversicherungen auf Honorarbasis im Vergleich zu direktem Investment in Fonds oder ETF hohe Steuervorteile: Die 25%-ige Abgeltungssteuer, die beim Fondssparen auf Dividenden, Zinsen und realisierten Kursgewinnen anfallen, entfällt im Rahmen einer Versicherung. Die Besteuerung findet hier zum Auszahlungszeitpunkt an. Sofern die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt und der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren hatte, greift die günstige Halbertragsbesteuerung.

Private Rentenversicherung: Wie lasse ich sie mir richtig auszahlen?

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Basisrente (auch: Rürup-Rente) - Wie funktioniert die Basisrente?

Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Interessant ist sie insbesondere für Personen mit einem hohen zu versteuernden Einkommen in der Ansparphase.

Für Selbstständige, die nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, ist sie attraktiv, weil hier auch hohe einmalige Zuzahlungen (Ledige bis zu 27.565 EUR, Verheiratete bis zu 55.130 EUR (Stand 2024)) möglich sind. Somit kann in guten Jahren die Steuerlast mit Beiträgen in die Basisrente gesenkt werden und gleichzeitig eine Altersversorgung aufgebaut werden.

Welche Voraussetzungen sind bei der Basisrente zu erfüllen ?

Wie ist die steuerliche Behandlung der Basisrente ?

Ansparphase

Rentenphase

Basisrente und Pfändungs- sowie Insolvenzschutz

Was sind die Vorteile der Basisrente ?

Was sind die Nachteile der Basisrente ?

Riester-Rente

Die Riester-Rente ermöglicht Sozialversicherungsbeschäftigten eine durch staatliche Zulagen geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Das Image dieser Vorsorgeform hat zuletzt massiv gelitten. Ab 2027 wird sie ersetzt durch das Altersvorsorgedepot, welches deutlich flexibler Anlagemöglichkeiten bietet und kostenmäßig gedeckelt ist.

Wer kann riestern?

Wer kann nicht riestern?

Förderfähige Sparform

Altersvorsorgedepot (ab 2027)

Ab 2027 soll das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge ersetzen. Gegenüber der Riester-Rente ist die neue Förderung flexibler und bietet höhere Renditen. Förderberechtigte können sowohl staatliche Zulagen als auch steuerliche Vorteile nutzen. Der Kreis der Förderberechtigten wurde gegenüber der Riester-Förderung ausgeweitet.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?

Das geplante Altersvorsorgedepot richtet sich – ähnlich wie die bisherige Riester-Förderung – an förderberechtigte Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es ersetzt ab 2027 die Riester-Rente für Neuverträge, während bestehende Riester-Verträge weitergeführt werden können.

Folgende Personengruppen kommen infrage:

  • Angestellte
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Neu: auch Selbstständige und Freiberufler

Wie sieht die Förderung im Altersvorsorgedepot aus?

Wie auch bei der Riester-Rente bietet das Altersvorsorgedepot staatliche Zuschüsse (Zulagen) sowie steuerliche Vorteile während der Ansparphase.

1) Zulagen

  • 50 % Zulage auf die ersten 360 € pro Jahr
    → Das entspricht bis zu 180 € staatlicher Förderung allein auf diesen Teilbeitrag.
  • 25 % Zulage auf Einzahlungen darüber hinaus bis 1.800 € pro Jahr
    → Das ergibt zusätzliche bis zu 360 € staatliche Förderung.
  • Maximale staatliche Zulage pro Jahr: 540 EUR
  • Die Kinderzulage beträgt 300 EUR pro Kind und Jahr

2) Steuervorteile

  • Die Einzahlungen (inklusive der erhaltenen staatlichen Zuschüsse) können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. In vielen Fällen prüft das Finanzamt automatisch („Günstigerprüfung“), ob der Steuervorteil höher ausfällt als die reinen Zulagen – und erstattet ggf. den höheren Betrag.
    Das sorgt dafür, dass Sie zusätzlich zur direkten Zulage auch steuerliche Entlastung bekommen.
  • Steuer in der Auszahlungsphase

Wie bisher bei geförderten Altersvorsorgeformen gilt:

In der Ansparphase sind Zulagen und steuerliche Sonderausgabenabzüge förderunschädlich.

In der Auszahlphase sind die Leistungen voll nachgelagert zu versteuern.

Das heißt: Sie profitieren vom staatlichen Steuervorteil jetzt – und versteuern später meist im niedrigeren Steuersatz im Rentenalter.