Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

„Von allen Formen der Altersvorsorge bietet die betriebliche Altersversorgung die größten Möglichkeiten, Steuern und Abgaben zu sparen. Einzahlungen in Unterstützungskassen sind unbegrenzt steuerfrei. Vor allem Besserverdiener können sich damit steuerbegünstigt eine üppige Zusatzversorgung aufbauen.“

— Ratgeber Verbraucherzentrale

Die BAV ist eine attraktive Form der Altersvorsorge und regelmäßig der privaten Altersvorsorge überlegen. Im Wesentlichen liegt dieses an der steuerlichen Gestaltung, aber auch an den zumeist deutlich niedrigeren Kosten. Der Grundgedanke besteht bei der BAV darin, Steuerzahlungen von einer Phase der hohen Besteuerung (Erwerbsphase) in eine Phase der niedrigen Besteuerung (Rentenphase) zu verschieben. Ein weiterer positiver Effekt resultiert aus der zeitlichen Verschiebung der Steuerzahlung um 30 bis 40 Jahre.

In der BAV werden fünf mögliche Durchführungswege unterschieden. Diese unterscheiden sich teilweise deutlich bezüglich Flexibilität, Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel (Portabilität) und der möglichen Ansparsummen.

Besonders attraktiv ist eine Gehaltsumwandlung, wenn

  • Sie als Arbeitnehmer die Höchstbeträge für Aufwendungen zur Altersvorsorge bereits ausgeschöpft haben.
  • Sie privat krankenversichert sind. In diesem Fall müssen Sie (im Gegensatz zu gesetzlich Krankenversicherten) bei Auszahlung der Versicherung keine Sozialabgaben zahlen.
  • der Arbeitgeber einen Zuschuss zur BAV zahlt.
  • Sie hierüber ohne Gesundheitsprüfung einen Berufsunfähigkeitsschutz erhalten können
Betriebliche Altersvorsorge Aachen: Gehaltsumwandlung

Direktversicherung

Eine Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen der BAV für den Arbeitnehmer abschließt. Direktversicherungen sind sehr verbreitet. Das liegt daran, dass sie für Arbeitnehmer oft die einzige Möglichkeit darstellen, sein Recht auf Entgeltumwandlung nutzen zu können. Gerade kleinere Unternehmen, die weder eine Pensionskasse noch –fonds anbieten, ist dieses der Fall.

Beiträge

Bei der Direktversicherung wird ein Teil Ihres Bruttolohns oder -gehalts nicht an den Arbeitnehmer überwiesen, sondern in Beiträge für die Versicherung umgewandelt. Für Direktversicherung, die auf Basis einer Zusage ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden gilt § 3 Nr. 63 EStG. Danach sind Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Ab 2024 beträgt der maximale Monatsbeitrag 302 EUR.

Darüber hinaus können zusätzlich 1.800 EUR p.a. steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden, sofern keine Altzusage (vor dem 1.1.2005) nach § 40 EStG vorliegt.

Versteuerung in der Rentenphase

Zahlungen aus Direktversicherungen sind in der Krankenversicherung der Rentner für gesetzlich Versicherte grundsätzlich mit dem vollen Beitrag krankenversicherungspflichtig. Dies gilt nicht für den Teil der Direktversicherung, der nach Wechsel des Arbeitgebers oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses privat fortgeführt wurde

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Durch das Ansparen aus den Bruttoeinkommen reduziert sich Ihr Beitragsaufwand in der Regel um ca. 50%. Bei einer Gehaltsumwandlung von 200 EUR reduziert sich das Bruttoeinkommen nur um ca. 100 EUR.
  • Die Direktversicherung ist mit einem Garantiezins von derzeit 0,25 Prozent  sicher. Steuer- und Sozialabgabenersparnisse machen sie zu einer attraktiven Form der Altersvorsorge.
  • Der Anspruch verfällt nicht und bleibt auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem einzahlenden Unternehmen erhalten. Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie den Vertrag auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder selbst die Zahlungen übernehmen. Die Übertragung erfolgt steuerfrei. Sie können den Vertrag aber auch beitragsfrei stellen, wobei wegen des Stopps der Einzahlungen die künftige Betriebsrente natürlich geringer ausfällt.
  • Sie können sich das angesparte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase auf einmal auszahlen lassen oder als Rente bis an Ihr Lebensende.
  • Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, gilt, dass sie nachgelagert besteuert werden – bei Erhalt der Zahlungen im Rentenalter. In den allermeisten Fällen ist der Steuersatz im Rentenalter niedriger als in der Zeit der Berufstätigkeit, was einen zusätzlichen Steuervorteil bedeutet.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen Sie aus Versorgungsbezügen – und damit auch aus Zahlungen der Direktversicherung – Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Pflegeversicherung leisten. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind.
  • Die Entgeltumwandlung führt während des Ansparens zu einer verminderten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen, also für Renten- Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Das kann dazu führen, dass Sie später, etwa wenn Sie arbeitslos werden, geringere Ansprüche aus den Sozialsystemen haben.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, nämlich die anteiligen Sozialabgaben.
  • Die Versorgungsansprüche sind ausgelagert und schlagen sich bilanziell nicht nieder.
  • Scheidet der Mitarbeiter aus, kann der Arbeitgeber den Vertrag ohne weitere Ansprüche an das Unternehmen auf den neuen Arbeitgeber oder den Mitarbeiter übertragen.
  • Die Abwicklung ist unkompliziert, dass der Verwaltungsaufwand gering.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Einrichtung zur Altersversorgung für Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (BAV). Der Mitarbeiter erhält eine Zusage, die entweder von ihm selbst durch Gehaltsumwandlung, oder vom Arbeitgeber finanziert wird. Die Pensionskasse verwaltet das Vermögen und zahlt später die Altersrenten oder das Alterskapital (Versorgungsleistungen) aus.

Prinzipiell gibt es aufgrund der aktuellen Gesetzeslage keinen Unterschied mehr zwischen einer Direktversicherung und einer Pensionskasse. Beide Durchführungswege sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Unterschiede liegen in der Gesellschaftsform: Die Direktversicherung gehört direkt dem Versicherungsunternehmen, die Pensionskasse ist ein eigenständiges Unternehmen.

Falls die Wahlmöglichkeit besteht, ist eher eine Direktversicherung zu empfehlen. Sie ist unter dem Dach der großen Muttergesellschaft und bietet oftmals eine etwas höhere Gesamtverzinsung.

Versteuerung in der Rentenphase

Zahlungen aus Pensionskasse sind in der Krankenversicherung der Rentner für gesetzlich Versicherte grundsätzlich mit dem vollen Beitrag krankenversicherungspflichtig. Dies gilt nicht für den Teil der Pensionskasse, der nach Wechsel des Arbeitgebers oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses privat fortgeführt wurde

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Durch das Ansparen aus den Bruttoeinkommen reduziert sich Ihr Beitragsaufwand in der Regel um ca. 50%. Bei einer Gehaltsumwandlung von 200 EUR reduziert sich das Bruttoeinkommen nur um ca. 100 EUR.
  • Die Pensionskasse ist mit einem Garantiezins von derzeit 0,25 Prozent sicher. Steuer- und Sozialabgabenersparnisse machen sie zu einer attraktiven Form der Altersvorsorge.
  • Der Anspruch verfällt nicht und bleibt auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem einzahlenden Unternehmen erhalten. Bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie den Vertrag auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder selbst die Zahlungen übernehmen. Die Übertragung erfolgt steuerfrei. Sie können den Vertrag aber auch beitragsfrei stellen, wobei wegen des Stopps der Einzahlungen die künftige Betriebsrente natürlich geringer ausfällt.
  • Sie können sich das angesparte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase auf einmal auszahlen lassen oder als Rente bis an Ihr Lebensende.
  • Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden, gilt, dass sie nachgelagert besteuert werden – bei Erhalt der Zahlungen im Rentenalter. In den allermeisten Fällen ist der Steuersatz im Rentenalter niedriger als in der Zeit der Berufstätigkeit, was einen zusätzlichen Steuervorteil bedeutet.

Nachteile für Arbeitnehmer

  • Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen Sie aus Versorgungsbezügen – und damit auch aus Zahlungen der Pensionskassen – Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse und die gesetzliche Pflegeversicherung leisten. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind.
  • Die Entgeltumwandlung führt während des Ansparens zu einer verminderten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen, also für Renten- Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Das kann dazu führen, dass Sie später, etwa wenn Sie arbeitslos werden, geringere Ansprüche aus den Sozialsystemen haben.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Der Arbeitgeber spart Lohnnebenkosten, nämlich die anteiligen Sozialabgaben.
  • Die Versorgungsansprüche sind ausgelagert und schlagen sich bilanziell nicht nieder.
  • Scheidet der Mitarbeiter aus, kann der Arbeitgeber den Vertrag ohne weitere Ansprüche an das Unternehmen auf den neuen Arbeitgeber oder den Mitarbeiter übertragen.
  • Die Abwicklung ist unkompliziert, dass der Verwaltungsaufwand gering.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Pensionsfonds wurden in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung eingeführt. Obwohl es inzwischen etwa 30 Pensionsfonds gibt, haben sie bisher in der Praxis kaum Relevanz.

Unterstützungskasse

Die Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse ist eine sehr effiziente Lösung mit steuerlichen Vorteilen. Im Gegensatz zu den anderen Alternativen ist die Unterstützungskasse ist bei einem Arbeitgeberwechsel meist nicht übertragbar.

Aus diesem Grund halte ich die Unterstützungskasse für normale Angestellte, bei denen ein Arbeitgeberwechsel nicht ausgeschlossen werden kann, für suboptimal und gehe nicht weiter auf sie ein.