Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW bildet die weltweit größte nationale Förderbank. Mit einer Bilanzsumme von ca. 486 Mrd. € ist sie die drittgrößte Bank Deutschlands.

Die KfW wurde im Jahre 1948 auf der Grundlage des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet mit dem vorrangigen Ziel, den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg zu finanzieren. Das hierfür benötigte Startkapital stammte aus Mitteln des Europäischen Wiederaufbauprogrammes (Marshallplan).

Das Kapital wird mit 80 % von der Bundesrepublik Deutschland und mit 20 Prozent von den jeweiligen Bundesländern gehalten. Für alle Verbindlichkeiten und Kredite haftet alleine die Bundesrepublik. Dem Bundesministerium der Finanzen obliegt die Rechtsaufsicht.

Die KfW als öffentlich-rechtliche Förderbank hat die Aufgabe öffentliche Aufträge wie die Förderung von Mittelstand und Existenzgründern zu realisieren und Investitionskredite an kleinere und mittlere Unternehmen zu vergeben. Ferner finanziert sie Infrastrukturvorhaben, den Wohnungsbau und Energiespartechnologien.

KfW Förderprogramme

Die Förderprogramme der KfW  im Bereich Bauen, Wohnen, Energiesparen sind breit aufgestellt.

So werden eine Reihe von Zuschüssen und Förderungen angeboten, die Ihre finanzielle Investition der Immobilie unterstützen können. Hier ein Ausschnitt einiger Förderprogramme der KfW:

  • Energieeffizientes Bauen: Mit attraktiven Zinssatz und Tilgungszuschuss wird der Kauf oder Bau eines KfW Energie Effizienzhaus durch ein Darlehen gefördert
  • Energieeffizientes Sanieren: Bezuschusst wird eine verbesserte Wärmedämmung, die Installation von Solaranlagen, die Errichtung bzw. Erweiterung von Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien im Wohnungsbau.

Vorteile der KfW-Programme

Die KfW-Programme bieten regelmäßig (aber nicht immer) attraktive Zinskonditionen. Bei einigen Programmen erhalten Sie auch einen Tilgungszuschuss.

Nachteile der KfW-Programme

Die KfW-Programme sind unflexibel. Es gibt keine Möglichkeit der kostenlosen Sondertilgung oder die Option einer Veränderung der monatlichen Rate. Die Tilgung wird durch die anfangs festgelegte Darlehenslaufzeit definiert. Die festgelegte Tilgungsrate ist meist spürbar höher als bei einem Bankdarlehen. Einerseits wird somit das Darlehen schneller zurückgeführt. Andererseits steigt gleichzeitig auch die monatliche finanzielle Belastung des Darlehensnehmers.

Die Abwicklung ist recht bürokratisch. Für die geförderten Maßnahmen wird nach der Durchführung ein Nachweis gefordert. Erzielt eine geförderte Maßnahme nicht den erforderlichen Standard (z. B. energetische Maßnahmen zum Erreichen des Effizienzhauses-Stufe 40), wird die Förderung zurückgezogen. Dadurch kann sich die Finanzierung deutlich verteuern.