Kaufnebenkosten

Beim Kauf einer Immobilie müssen neben dem Kaufpreis auch die Kaufnebenkosten berücksichtigt werden. Diese können bis zu 15 Prozent des eigentlichen Kaufpreises ausmachen und müssen dementsprechend zum Kaufpreis hinzugerechnet werden. Die Blumenau Finanzplanung hat für Sie einmal zusammengefasst, welche Nebenkosten beim Hauskauf auf Sie zukommen.

Kaufnebenkosten 1: Maklergebühren

Wird der Kauf einer Immobilie über einen Makler vermittelt wird eine Maklercourtage fällig. Diese ist gesetzlich in Deutschland nicht einheitlich geregelt und fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus. Die Maklercourtage eines Immobilienmaklers in NRW beträgt zur Zeit 3,57 % des Kaufpreises.

Kaufnebenkosten 2: Notar- und Grundbuchkosten

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ist eine notarielle Beurkundung eines Immobilienkauvertrages wie auch der Eintrag in das Grundbuchamt verpflichtend. Die Notar- und Grundbuchkoten belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 1,5 % des Kaufpreises. Von den 1,5 % fallen rund ein Prozent Notarkosten an, wohingegen die Grundbuchkosten mit 0,5 Prozent etwas geringer ausfallen.  Die Kosten für Notar- und Grundbuchkosten sind nicht voneinander trennbar, da in der Regel nur ein Notar im Zuge des Immobilienverkaufes einen Grundbucheintrag veranlasst.

Kaufnebenkosten 3: Grunderwerbssteuer

Beim Erwerb eines Grundstückes und einer Immobilie fällt immer eine Grunderwerbssteuer an. Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises und variiert von Bundesland zu Bundesland. Der aktuelle Prozentsatz in NRW beträgt 6,5 Prozent.

Die länderspezifischen Kaufnebenkosten
Grafik: immowelt.de