Forward-Darlehen

Mit einem Forward-Darlehen können Sie im Rahmen einer Anschlussfinanzierung das aktuell niedrige Zinsniveau für die Zukunft, d. h. nach dem Ende des Festzins des ersten Darlehens, sichern. Der neue niedrige Zinssatz kann bis zu 36 Monate vor dem Ende der laufenden Zinsbindungsfrist festgeschrieben werden.

Der Vorteil eines solchen Forward-Darlehens gegenüber einem normalen Baukredit liegt in der hohen Planungssicherheit für den Bauherren. Für die frühzeitige Zinsfestschreibung bei einem Forward-Darlehen verlangen die Banken in der Regel einen Zinsaufschlag. Lohnenswert ist diese Art von Anschlussfinanzierung bei Baukrediten, wenn die Zinsen bis zur Ablösung des alten Darlehens über diesen Aufschlag an die Banken hinüber steigen. Allerdings ist man bei Abschluss eines Forward-Darlehens auch an die spätere Abnahme gebunden.

Sie kommen aus jedem Immobiliendarlehen kann nach zehn Jahren raus

Die Möglichkeit der kostenlosen Kündigung eines Baukredites nach zehn Jahren in §489 des BGB ist gesetzlich verankert. Diese Möglichkeit gilt auch für Darlehen mit einer Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren. Es ist lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten.

Ein Wechsel der Bank ist nicht teuer und unproblematisch

Wenn im Rahmen einer Anschlussfinanzierung ein Wechsel der Bank aufgrund günstigerer Konditionen anstehen sollte, ist das Procedere relativ unkompliziert und kostengünstig. Das alte Darlehen wird von der neuen Bank abgelöst und die Bank erhält dafür im Gegenzug die Grundschuld als Sicherheit. Die anfallenden Notar- und Grundbuchgebühren halten sich mit wenigen hundert Euro im Rahmen.

Bis zu 12 Monate im Voraus zahlen Sie keine Bereitstellungszinsen

Liegt das Zinsbindungsende innerhalb der nächsten 12 Monate, kann direkt ein neuer Darlehensvertrag abgeschlossen werden. Durch die Inanspruchnahme der sogenannten bereitstellungsfreien Zeit, die bis zu 12 Monate ausgedehnt werden kann, müssen Zinsen für das neue Darlehen erst nach Ablösung des bestehenden Darlehens gezahlt werden.

Unser Tipp: Die laufende Finanzierung sollte erst nach Abschluss der Anschlussfinanzierung gekündigt werden.

Es sollte kein Forward Darlehen abgeschlossen werden, wenn ein Verkauf der Immobilie ansteht.

Suchen Sie sich einen Berater, der auf eine Vielzahl von Banken zugreifen kann.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass langjährige und loyale Kunden von Ihrer Hausbank die bestmöglichen Zinskonditionen erhalten. Diese Annahme ist meistens falsch. Die bessere Wahl treffen Sie in der Regel bei einem freien Berater, der mit vielen Finanzierungspartnern kooperiert.