Finanzierung Hauskauf

Vorgehensweise

Das Procedere bei einem Hauskauf ist, unabhängig ob Sie über einen Makler oder privat ein Haus kaufen möchten, meistens sehr ähnlich. Am Ende eines Hauskaufs wird Ihren Kauf durch einen Notar juristisch abgewickelt.

Der Ablauf eines Hauskaufes verläuft zumeist wie folgt:

Haussuche

Die überwiegenden Hausangebote werden in den diversen Internetportalen gefunden wie z. B. Immobilienscout, Immonet etc. sowie diversen lokalen Maklerseiten. Allerdings sollte bei einer Objektsuche die Recherche in herkömmliche Zeitungsanzeigen nicht vollständig vernachlässigt werden. Oftmals werden interessante Häuser, insbesondere von älteren Eigentümern, nach wie vor angeboten. Auch die Mundpropaganda kann hilfreich bei der Suche sein. Lassen Sie sich bei Maklern registrieren und benennen Sie ihr Suchprofil.

Besichtigungstermine

Filtern Sie die für Ihre Wünsche und finanzielle Möglichkeiten interessanten Hausangebote heraus  und vereinbaren Sie einen ersten Besichtigungstermin mit dem Verkäufer. Beachten Sie, dass Sie bei Maklerangeboten provisionspflichtig werden, wenn es später zu einem Hauskauf kommen sollte. Prüfen Sie eventuell schon im Vorfeld die äußeren Bedingungen wie z. B. Verkehr und Infrastruktur.

Hausbesichtigungen

Bei der ersten Besichtigung sollte der rein emotionale Aspekt eines Hauses nicht vernachlässigt werden. (Können Sie sich vorstellen dort glücklich zu werden?). Prüfen Sie ob ggf. Ausbaureserven vorhanden sind. Es kann auch hilfreich sein, eine Checkliste für den Hauskauf anzulegen um das Haus sachlich unter die Lupe zu nehmen.

Bei einem zweiten Besichtigungstermin sollte eine eingehendere Prüfung in die baurechtliche und immobilienrechtliche Situation stattfinden, d. h. der Einblick in das Grundbuch, den Lageplan sowie Baupläne mit Genehmigung. Checken Sie ob eventuelle Anbauten oder Garagen genehmigt wurden. Auch nachträgliche Dachgeschossausbauten sollten eingehend geprüft und mit dem amtlichen Lageplan verglichen werden. Mängel und mögliche Instandsetzungen sollten aufgenommen werden. In der Regel empfiehlt es sich einen Gutachter oder Architekten hinzuziehen, der Ihr Objekt fachmännisch und objektiv prüfen kann.

Weitere Informationen:
Fehler bei der Bewertung von Immobilien – Augen auf beim Hauskauf

Kaufpreisverhandlungen und Kaufvorvertrag

Mithilfe einer fundierten Kaufpreisverhandlung lassen sich beim Hauskauf häufig größere Summen einsparen. Durch die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt werden zunehmend unrealistische Kaufpreise abgerufen. Berücksichtigen Sie eventuell notwendige Renovierungskosten, die aufgrund vorliegender baulicher Mängel notwendig sind.

Liegt der Kaufpreis für das Haus fest, sollten die restlichen Bedingungen wie Inventar, Übergabe und Kaufpreiszahlungen schriftlich in einem Kaufvorvertrag geregelt werden.

Sie haben als angehender Käufer/in ein Anrecht darauf, 14 Tage vor Vertragsunterzeichnung einen Entwurf des Kaufvertrages zur Einsicht zu erhalten, um für eventuelle Rückfragen oder Anmerkungen ausreichend Zeit zu haben.

Weitere Informationen:
Fehler bei der Bewertung von Immobilien – Augen auf beim Hauskauf

Kaufvertrag und Beurkundung beim Notar

Sind alle Kaufvertragsbedingungen festgelegt, folgt der Beurkundungstermin beim Notar. Hier wird der Kaufvertrag formgerecht und rechtlich gesichert protokolliert.

Idealerweise liegt der Notartermin innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist des Darlehens. Es kann durchaus vorkommen, dass der Verkäufer aus irgendeinem Grund einen Rückzieher macht. Dann haben Sie als Darlehensnehmer noch die Möglichkeit, kostenlos aus Ihren Kreditverbindlichkeiten herauszukommen.

Grundsätzlich gilt folgendes zu beachten: Sie sollten keinen Kaufvertrag ohne Darlehenszusage durch die Bank unterschreiben.  

Vom Kaufvertrag zum Eigentum

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages sind Sie zwar der einzige Kaufberechtigte, allerdings noch nicht der Eigentümer der Immobilie. Kenntlich gemacht wird dies auf Antrag des Notars durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch der Immobilie im Grundbuchamt. Letzten Endes wird dadurch der bevorstehende Eigentümerwechsel angekündigt. Jetzt darf der bisherige Eigentümer nicht mehr an einen anderen Käufer verkaufen.

Sie als Käufer/in müssen weiterhin neben dem Kaufvertrag über den Notar eine Grundschuld beantragen. Diese wird im Grundbuch der Immobilien eingetragen und dient somit der Bank als Sicherheit für den Kredit.

Expertentipp der Blumenau Finanzplanung:

Eine Grundschuldeintragung kann sich schon mal hinziehen und je nach Grundbuchamt mehrere Wochen dauern. Damit ein Darlehen, falls erforderlich, früher ausbezahlt werden soll akzeptieren Banken ersatzweise auch eine notarielle Rangbestätigung bzw. Notarbestätigung.

In solchen Fällen übernimmt der Notar die Haftung für die spätere Eintragung der beantragten Grundschuld.

Was passiert nach der Grundschuldbestellung?

Wurde die Grundschuldbestellung vom Grundbuchamt bestätigt, schreitet der Kaufprozess weiter voran:

  •   Überweisung des Kaufpreises sowie der Grunderwerbssteuer

Hat die Bank den Darlehensbetrag überwiesen können Sie den vereinbarten Kaufpreis beim Verkäufer begleichen. Darüber hinaus wird auch die Grunderwerbssteuer fällig, die in NRW 6,5 Prozent des Kaufpreises ausmacht.

  • Schlüsselübergabe

Im Normalfall erfolgt mit dem Zahlungseingang beim Verkäufer auch die Schlüsselübergabe an den Käufer.

  • Eigentümerumschreibung im Grundbuchamt

Wurde der Kaufpreis bezahlt veranlasst der Notar, dass Sie als neuer Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen werden.

Bei dem ganzen Prozedere ist Geduld gefragt: Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages kann es bis zu vier Wochen dauern, bis der Eintrag im Grundbuch umgeschrieben wurde.