Nebenkostenfalle

Die anfallenden Nebenkosten beim Hauskauf (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) können bis zu 15 % des reinen Kaufpreises ausmachen.

Wenn Sie beim Hauskauf zusätzlich Einrichtungsgegenstände erwerben, erhöht sich automatisch auch die Berechnungsbasis für die damit einhergehenden Nebenkosten.

Vermeiden können Sie dies, indem Sie die Einrichtungsgegenstände im notariellen Kaufvertrag separat aufführen und wertmäßig erfassen. In diesem Fall sollten Sie gleichwohl über ausreichend Eigenkapital verfügen, um diese Gegenstände selbst zu bezahlen. Die Bank wird dieses im Regelfall von Ihnen fordern.

Weitere Informationen:
Hauskauf: Vorsicht bei der Nebenkostenfalle – Grunderwerbssteuer sparen