Sicherheit
Die Sicherheit Ihrer Kapitalanlage ist entscheidend. Dies ist in jedem Fall sichergestellt. Die Blumenau Finanzplanung darf ausschließlich in Ihrem Auftrag Transaktionen vornehmen. Sie darf nicht ohne Ihren Auftrag handeln.
Hohe Sicherheitsstandards
Was passiert, wenn die Depotbank oder die Investmentgesellschaft insolvent gehen würde?
Das Anlagekapital wird bei der depotführenden Bank als Sondervermögen geführt. Selbst im unwahrscheinlichen Falle einer Insolvenz der Bank geht Sondervermögen nicht in die Konkursmasse ein. Ihr Geld ist somit absolut konkurssicher und geschützt. Sie können darüber hinaus jederzeit auf Ihre Anlage zugreifen und die Anlage auf eine andere Bank übertragen lassen.
Sollte die Fondsgesellschaft in die Insolvenz gehen, gilt auch hier, dass die Investmentanlage als Sondervermögen nicht in die Konkursmasse eingehen.
Wer stellt den Anlegerschutz sicher?
Kapitalanlagegesellschaften (Fondsgesellschaften) und Investmentfonds unterliegen dem Investmentgesetz. Die Überwachung der Einhaltung des Anlegerschutzes erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Wichtig: Zu unterscheiden ist das oben dargestellt Insolvenzrisiko von den Risiken der Anlagemärkte, in die sie investieren.