Beitragsstabilität

Die PKV-Anbieter bilden Altersrückstellungen für jeden Vertrag. Zum einen nutzen Sie hierfür auf freiwilliger Basis freie Rücklagen. Zum anderen müssen sie einen gesetzlichen 10%-igen Beitragszuschlag nehmen, um Altersrückstellungen zu bilden. Jeder Vertrag ist somit theoretisch bis zum Lebensende eines Versicherten durchkalkuliert.

Die ansteigenden Kosten des Gesundheitssystems, unter anderem aufgrund des medizinischen Fortschritts, machen jedoch Neukalkulationen unvermeidlich. Diese Kostensteigerungen betreffen sowohl die GKV als auch die PKV.

Bei der GKV wird deshalb regelmäßig die Beitragsbemessungsgrenze erhöht. Darüber hinaus werden alle paar Jahre in Rahmen von Gesundheitsreformen die Leistungen der GKV beschnitten.

Auch bei der PKV finden Tariferhöhungen statt. Hier gibt es gleichwohl große Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. Daher sollten Sie sich durchaus die finanzielle Solidität Ihres Anbieters anschauen.