Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Berufsunfähigkeitsversicherung

Macht der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für mich Sinn?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte heute auf jeden Fall abgeschlossen werden. Können Sie beispielsweise  durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben rutschen Sie schnell an die Armutsgrenze (Hartz IV) ab. Denn die gesetzliche Rentenversicherung zahlt für nach 1961 Geborene keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es wird vom Staat nur noch eine Erwerbsminderungsrente geleistet, die allerdings auch nur in Kraft tritt wenn Sie vorher mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ferner ist die Zahlung der Erwerbsminderungsrente an strenge Auflagen gekoppelt. So  dürfen Sie keinerlei Tätigkeiten mehr ausüben- unabhängig vom vorherigen Beruf. Und die Höhe Ihrer Rente bemisst sich nach den bisher erworbenen Rentenpunkten. Gerade Berufseinsteiger würden daher gar keine oder nur eine sehr geringe Rente erhalten.

Verbraucherschützen raten aus diesem Grund dringend zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sind in der Regel viel verbraucherfreundlicher und außerdem meist gekoppelt an die fachliche Qualifikation. Ein Arzt oder Ingenieur könnte demnach noch als Hilfskraft in einem Lager arbeiten und würde entgegen der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin Rente beziehen.

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Alle Erwerbstätige, die im Falle einer Berufsunfähigkeit über keine finanziellen Reserven verfügen und daher nicht auf ihr Einkommen verzichten können. Hierzu zählen insbesondere Alleinverdiener oder Selbständige, da sie auf ein regelmäßiges Einkommen angewiesen sind und keine staatliche Versicherung besitzen. Daher ist der Abschluss einer BU für diese Berufsgruppen alternativlos da andernfalls im Falle einer Berufsunfähigkeit der finanzielle Ruin drohen würde.

Empfehlenswert ist eine BU-Versicherung sicherlich auch für junge Berufseinsteiger. Diese stehen in der Regel gesundheitlich ungefährdeter da. Infolgedessen fallen die Beiträge, aufgrund des geringeren Gesundheitsrisikos, wesentlich geringer aus. Berufseinsteiger haben insofern die Möglichkeit sich bereits in jungen Jahren eine dauerhaft günstige BU-Versicherung zu sichern.

Welche Leistungen erhalte ich aus einer BU?

Ist der Versicherte in seinem Beruf zu weniger als 50 Prozent berufsfähig wird ihm von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine im Voraus festgelegte monatliche Rente gezahlt.

Woher weiß ich welches die beste BU für mich ist?

Die Wahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. Alter, Beruf, Einkommen oder zukünftige Pläne. Im Rahmen meines Beratungsgespräches erörtere ich gerne mit Ihnen gemeinsam alle Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung, um abschließend die beste BU-Versicherung für Sie zu ermitteln.

Welche Höhe sollte die BU-Absicherung haben?

Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt, die Höhe der privaten Berufsunfähigkeitsrente anhand der zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen zu berechnen. Sollte also Ihr Einkommen mit der Zeit steigen, haben Sie die Möglichkeit in Verträgen mit einer Nachversicherungsgarantie unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz nach oben anzupassen.

Als Faustformel gilt: Die Absicherung sollte ca. 70% des bisherigen Nettoeinkommens abdecken.

Kann man die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen?

Da die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen zählt, kann sie in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass der Höchstbetrag der jährlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen nicht überschritten wird. Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung zählen auch zu den Vorsorgeaufwendungen. Daher kann in der Regel der absetzbare Höchstbetrag nicht komplett auf die Berufsunfähigkeitsversicherung angewendet werden.

Kann ich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gegen die steigende Inflation absichern?

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es zwei unterschiedliche Formen der Dynamik: die Beitragsdynamik und die Leistungsdynamik.

Beitragsdynamik: Hier erfolgt die dynamische Anpassung der Beiträge regelmäßig, zum Beispiel um zwei Prozent jährlich. Bei Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass Sie sich nicht übernehmen und den gestiegenen Beitrag nicht mehr aufbringen können. Häufig ist aber auch ein Aussetzen von ein oder zwei Erhöhungen hintereinander möglich. Vorteilhaft bei der dynamischen Anpassung ist, dass der Versicherte die vereinbarte Rente regelmäßig ohne erneute Gesundheitsprüfung anheben kann.

Leistungsdynamik: Hier steigt die ausgezahlte Rente in der Regel jährlich um einen bei Vertragsbeginn festgelegten Prozentsatz. Mittlerweile erlauben immer mehr Tarife eine solche Leistungsdynamik.

Welche alternativen Absicherungsmöglichkeiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es?

Sollten Sie keinen oder eventuell nur einen sehr schlechten Berufsunfähigkeitsschutz angeboten bekommen oder ihn sich wegen hoher Risikozuschläge nicht leisten können, gibt es Alternativprodukte für Ihre Absicherung. Es gibt eine Funktionsinvalidität- oder eine Grundunfähigkeitsversicherung sowie eine Schwere-Krankheiten-Versicherung auch als  „Dread Disease“ bekannt.

Gerne gehen wir mit Ihnen gemeinsam alle Möglichkeiten zur Absicherung durch.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlen kann?

Wichtig ist: Sie sollten auf keinen Fall Ihren Berufsunfähigkeitsvertrag kündigen. Häufig bieten Versicherer ihren Kunden die Möglichkeit an, Ihre Versicherungsbeiträge für einen gewissen Zeitraum zu unterbrechen.

Es gibt die Möglichkeit der Stundung, bei der die Zahlung aufgeschoben wird bei vollständigem Erhalt des Versicherungsschutzes. In der Regel werden für die Stundung keine Zinsen vom Versicherer erhoben. Allerdings muss nach Ablauf der Frist der aufgestaute Beitrag geleistet werden.

Eine weitere Möglichkeit kann eine Beitragsfreistellung sein. Diese erfolgt jedoch erst, wenn eine festgelegte Mindestsumme an geleisteten Beitragszahlungen erreicht ist. Ein wesentlicher Nachteil ist auch, dass sich der Versicherungsschutz zum Teil extrem verringert. Durch Nachzahlungen der Beiträge oder durch die Erhöhung der zukünftigen Beiträge kann die ursprünglich vereinbarte Rente wieder erreicht werden.

Zu beachten ist der Zeitraum, bis zu dem die Aufnahme der Beitragszahlungen ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen kann.

Eine weitere Möglichkeit, vorübergehende finanzielle Engpässe abzufedern, ist die Beitragspause bzw. Beitragsaussetzung. Wichtig ist auch hierbei darauf zu achten, den Versicherungsschutz nicht bzw. auch nicht zeitweise zu verlieren.