BU Wiki
A
Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel)
Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Zusatzklausel, die es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, Leistungen aus der Versicherung zu beziehen, wenn er vorübergehend arbeitsunfähig ist. Sie ergänzt die Hauptleistung der BU -Versicherung, die in der Regel nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit greift.
Anonyme Risikovoranfragen
Eine anonyme Risikovoranfrage ist eine Anfrage, bei der potenzielle Versicherungsnehmer ihre Gesundheits- und Risikodaten bei unterschiedlichen Versicherern einreichen, ohne dabei ihre Identität anzugeben. So eine anonyme Risikovoranfrage wird in der Regel über einen Versicherungsberater oder Versicherungsmakler gestellt.
Das Ziel einer anonymen Risikovoranfrage ist es herauszufinden, unter welchen Bedingungen wie beispielsweise Versicherungsprämien, Leistungsausschlüsse oder Wartezeiten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann.
D
Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)
Hierbei handelt es sich um eine vertragliche Bestimmung, die u.a.in Berufsunfähigkeitsversicherungen und speziellen Dienstunfähigkeitsversicherungen enthalten ist. Diese Klausel bezieht sich insbesondere auf Beamte und Personen im öffentlichen Dienst. Sie definiert die Bestimmung, unter denen ein Beamter als dienstunfähig gilt und somit Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung hat. Der maßgebliche Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Definition der Dienstunfähigkeit orientiert sich an der Feststellung durch die Dienstherren in der Regel basierend auf einem amtsärztlichen Gutachten.
Die Klausel ist für Beamte insofern besonders wichtig, da sie ihre finanzielle Absicherung bei Verlust der Dienstfähigkeit regelt.
I
Infektionsklausel
Hierbei handelt es sich um eine spezielle vertragliche Bestimmung, die sich auf den Fall bezieht, dass der Versicherungsnehmer aufgrund einer ansteckenden Krankheit (Infektion) nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Die Klausel ist daher besonders relevant für Berufsgruppen, die ein erhöhtes Risiko haben an solchen Infektionskrankheiten zu erkranken wie z.B. medizinisches Personal, Lehrer und Erzieher. Sie dient dazu, den finanziellen Schutz zu gewährleisten, in denen eine Infektion zu einem Berufsverbot führt, selbst wenn keine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt.
N
Nachversicherungsgarantie
Eine Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung ermöglicht es dem Versicherten, seinen Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies ist insofern vorteilhaft da die erneute Gesundheitsprüfung oft zu höheren Prämien oder auch zur Ablehnung führen kann, wenn sich der Gesundheitszustand des Versicherten verschlechtert hat. Solche Erhöhungen können nur bei bestimmten Lebensereignissen, wie beispielsweise berufliche Aufstiege, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse oder Heirat etc. gewährleistet werden.
Durch diese Klausel bleibt der Versicherte flexibel und kann seinen Versicherungsschutz an veränderte Lebensumstände anpassen, ohne das Risiko einzugehen, aufgrund gesundheitlicher Veränderungen schlechtere Konditionen zu erhalten. Oder schlimmstenfalls gar abgelehnt zu werden.
U
Umorganisation
Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet der Begriff der „Umorganisation“ die Möglichkeit des Versicherungsnehmers seinen Arbeitsplatz oder seine berufliche Tätigkeit so zu verändern oder anzupassen, dass er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin arbeitsfähig bleibt.
Versicherer können im Falle der Berufsunfähigkeit eine Umorganisation verlangen, damit eine Wiederaufnahme der Arbeit möglich ist. Allerdings ist eine Umorganisationspflicht für den Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit nicht immer gegeben, da diese zumutbar sein muss.