Besonderheiten für Freiberufler
Freiberufler sind Pflichtmitglieder in den berufsständischen Versorgungswerken. Diese zahlen im Fall der Berufsunfähigkeit eine Rente. Diese ist gleichwohl regelmäßig zu gering, insbesondere bei jungen Freiberuflern. Noch problematischer ist, dass das Versorgungswerk erst ab einer Berufsunfähigkeit von 100% leistet, d.h. die Approbation muss zurückgegeben werden (siehe auch Versorgungswerk).
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung tritt dagegen schon ab 50% Berufsunfähigkeit ein. Bei Berufsunfähigkeit kann ein Selbstständiger durchaus noch weiter in gewissem Umfang beruflich tätig sein.