Wie werde ich bestehende teure Baukredite los?

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat festgestellt, dass mehr als 2/3 aller bestehenden Finanzierungsverträge nach geltender Rechtsnorm fehlerhaft sind. Den betroffenen Verbrauchern bietet sich dadurch die Möglichkeit zu einem sofortigen, kostenlosen Ausstieg (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) aus dem Finanzierungsvertrag. Dieses ist insbesondere aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus attraktiv.

In Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Dr. Jacobi von der Kanzlei Daniel Hagelskamp & Kollegen biete ich Ihnen an, Ihren Finanzierungsvertrag überprüfen zu lassen.

Bei Verträgen mit einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren, dürfen Sie ab dem 10. Jahr nach Vollauszahlung aussteigen – und das ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Es ist lediglich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zu beachten (§ 489 BGB).

Bauspardarlehen lassen sich jederzeit ohne Gebühren kündigen.

Sollte sich herausstellen, dass Ihre bestehende Immobilienfinanzierung fehlerhaft ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Wichtig: lassen Sie sich bei einer anderen Bank eine Finanzierungszusage für eine Anschlussfinanzierung geben, bevor Sie die Kündigung aussprechen.