Wie unterscheiden sich die beiden Formen von Grundschulden?

Gegenüberstellung Briefgrundschuld versus Buchgrundschuld

Welche Funktion haben Grundschulden?

Bei Beantragung eines Kredites muss der Bank eine Sicherheit gewährt werden. Vorzugsweise wird als Sicherungsmöglichkeit ein Grundstück angeboten auf die der Grundstückseigentümer zugunsten der Bank eine Hypothek oder Grundschuld eintragen lässt. Diese Grundpfandrechte werden im Grundbuch eingetragen. Sollte der Kreditnehmer seinen Kredit nicht mehr vertragsmäßig erfüllen, kann die Bank das Grundpfandrecht verwerten und eine Zwangsversteigerung des Grundstücks herbeiführen. Der Versteigerungserlös wird dafür verwendet, den Kredit zu bedienen. Bei Fortbestand einer Forderung gegenüber Bank bleibt der Eigentümer als Kreditnehmer in der persönlichen Haftung.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld zählt zu den Grundpfandrechten. Sie ist das dingliche Recht, aus einem Grundstück die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Gesetzlich geregelt ist sie in den §§1191 ff. des BGB wie folgt „Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist“ .Es ermöglicht dem Gläubiger Zwangsvollstreckung an einen oder mehreren Grundstücken durchzuführen.

Wodurch unterscheiden sich Buchgrundschuld und Hypothek?

Der wichtigste Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld: Die Hypothek ist an eine bestimmte Forderung („akzessorisch“) gebunden, die Grundschuld nicht. Bei der Hypothek wird die zusichernde Forderung des Gläubigers im Grundbuch unter §1113 BGB eingetragen, bei der Eintragung der Grundschuld hingegen darf explizit keine Forderung genannt werden. Sie ist eine abstrakte Grundstücksbelastung, die von ihrer wirtschaftlichen Grundlage und wirtschaftlichem Zweck losgelöst ist. In der Regel wird die Grundschuld, entweder als Buchgrundschuld oder Briefgrundschuld, zur Sicherung einer Geldforderung bestellt.

Die Bedeutung der Sicherungsabrede

Eine Sicherungsabrede wird verlangt, wenn ein Darlehen durch eine Grundschuld gesichert werden soll. Dies wird auch als abstraktes Schuldanerkenntnis beziehungsweise abstraktes Schuldversprechen bezeichnet und ermöglicht der Bank den Zugriff auf das gesamte Vermögen der Darlehensnehmer (Zwangsvollstreckungsunterwerfung).

Gegenüberstellung von Briefgrundschuld und Buchgrundschuld

Ähnlich wie bei der Hypothek kann eine Grundschuld als Briefgrundschuld oder als Buchgrundschuld bestellt werden. Mittels eines Grundpfandbriefes kann das Recht auch ohne Grundbucheintragung übertragen werden. Heutzutage erscheint es allerdings sicherer auf Briefgrundschulden zu verzichten und nur noch Buchgrundschulden zu bestellen, die lediglich im Grundbuch eingetragen werden.

Die Bedeutung der Buchgrundschuld

Eine Buchgrundschuld ist eine sogenannte „Grundschuld ohne Brief“. Eine Einigung des Gläubigers mit dem Eigentümer sowie ein entsprechender Vermerk im Grundbuch sind hierfür notwendig. Ein Buchgrundpfandrecht wiederum kann jederzeit in ein Briefgrundpfandrecht und umgekehrt umgewandelt werden.

Die Übertragung einer Buchgrundschuld

Liegt eine Bestellung einer Grundschuld als Buchgrundschuld vor erfolgt die Übertragung durch Einigung zwischen Grundstückseigentümer und Grundschuldschuldgläubiger. Diese Einigung ist im Grundbuch einzutragen. Der bisherige Gläubiger tritt hierbei die Grundschuld an den neuen Gläubiger ab, welche notariell beurkundet werden muss. Von Vorteil ist hierbei, dass der Eigentümer die Grundschuld zugunsten des neuen Gläubigers nicht mehr bestellen muss und somit Notar- und Grundbuchgebühren spart. Vielmehr beschleunigt er die Bestellung der Sicherheit. Zum Tragen kommt die Übertragung, wenn der Eigentümer einen Kredit umschuldet, dazu bei der bisherigen Bank das Darlehen ablöst und zur Ablösung einen zinsattraktiveren Kredit bei einer anderen Bank aufnimmt und das notwendige Darlehen über die bestehende Grundschuld absichert.

Die Bedeutung einer Eigentümergrundschuld

Die Eigentümergrundschuld ist eine Grundschuld, die dem Eigentümer des belasteten Grundstücks zusteht; Grundschuldgläubiger und Eigentümer des belasteten Grundstücks sind ein und dieselbe Person. Es entsteht eine Eigentümergrundschuld, wenn der Grundeigentümer das mit der Grundschuld gesicherte Darlehen abbezahlt hat und die eingetragene Grundschuld seitens der gelöscht werden kann.

Ferner entsteht eine Eigentümergrundschuld wenn der Eigentümer selber eine Grundschuldbestellung vornimmt. Im Rang nachstehende Grundpfandrechte rücken nicht nach und der Eigentümer blockiert die Rangstelle. Eine bessere Rangstelle kann gegebenenfalls bei zukünftigen Gläubigern günstigere Darlehenskonditionen sichern.

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