Wichtiges Update bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die bisherigen Förderprogramme 151, 152, 153 und 167 entfallen bzw. werden zusammengefasst in den neuen Programmen 261 und 262.
Ab 01.07.2021 startet die Bundesförderung für effizientes Bauen bei der KfW mit folgenden wichtigen Änderungen:
BEG Neubau (Kauf oder eigenes Bauvorhaben) wahlweise als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW-Programm 261) oder als direkter Zuschuss (KfW-Programm 461):
Anhebung der max. förderfähigen Darlehenssummen auf bis zu 150 TEUR
Erhöhung des Tilgungszuschusses um 5% Punkte
BEG Sanierung (von bestehenden Wohngebäuden sowie Kauf eines frisch sanierten Effizienzhaus) wahlweise als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW- Programm 261) oder als direkter Zuschuss (KfW-Programm 461)
Anhebung der max. förderfähigen Darlehenssummen auf bis zu 150 TEUR
Erhöhung des Tilgungszuschusses um 5% Punkte
Ab dem 01.07.2021 ist eine Sanierung förderungsfähig, sofern der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mind. 5 Jahre zurückliegt.
BEG Einzelmaßnahme (beinhaltet die Sanierung von einzelnen energetischen Maßnahmen) als Kredit mit Tilgungszuschuss (verankert im KfW-Programm 262)
Anhebung der max. förderfähigen Darlehenssummen auf bis zu 60 TEUR
Zuschüsse in Höhe von 20% bis zu 45% möglich
Auch hier gilt: Ab dem 01.07.2021 ist eine Sanierung förderungswürdig, sofern der Bauantrag oder die Bauanzeige zum Zeitpunkt des Antrags mind. 5 Jahre zurückliegt.