Was sollten Unverheiratete beim Hauskauf beachten?
Unsere Tipps für Unverheiratete beim Immobilienkauf
Bei einem gemeinsamen Kauf von Immobilien sind Sie daher nicht wie Verheiratete abgesichert. Daher bringt der gemeinsame Kauf von Immobilien einige Besonderheiten mit sich, die im Vorfeld beachtet werden sollten. Diese führt die Blumenau Finanzplanung im Folgenden an, um mögliche Fallstricke auszuschließen.
1. Klare Eigentumsverhältnisse definieren
Vielleicht die wichtigste Empfehlung: Unverheiratete Paare sollten von Anfang an klären, wie die Eigentumsverhältnisse in ihrer Beziehung geregelt werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten.
-Alleineigentum: Einer der Partner wird alleiniger Eigentümer. Dies ist in der Regel derjenige, der die Finanzierung größtenteils übernimmt. Nur dieser wird im Grundbuch eingetragen.
-Miteigentum: Dies ist die häufigste Variante. Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt bei einem gemeinsamen Kauf beide ins Grundbuch eintragen zu lassen. Denn nur wer im Grundbuch steht, kann einen rechtlichen Anspruch auf das Eigentum geltend machen. Ist daher nur ein Partner eingetragen fehlt dem anderen dieser Anspruch, ganz gleich, wieviel Geld er in die Immobilie miteingebracht hat.
-Individuelle Anteile: Eine weitere Variante ist es, die Anteile je nach dem finanziellen Beitrag jedes Partners aufzuteilen.
2. Finanzierung
Bei einer gemeinsamen Immobilienfinanzierung empfiehlt die Blumenau Finanzplanung, ähnlich wie beim Grundbucheintrag: Auch hier sollten beide Partner den Kreditvertrag unterschreiben und somit gesamtschuldnerisch haften. Das bedeutet, dass die Bank von jedem Partner die gesamte Kreditsumme verlangen kann, falls der andere zahlungsunfähig wird. Daher werden unverheiratete Paare bei der Bank genauso behandelt wie Ehepaare, zum Beispiel bei der Berechnung der Zinskonditionen. Denn bei einer gemeinsamen Finanzierung sinkt das Ausfallrisiko der Bank, was sich positiv auf die Zinskonditionen auswirken kann.
3. Absicherung im Tod- oder Trennungsfall
Eine Trennung von unverheirateten Paaren kann finanzielle und emotionale Belastungen mit sich bringen. Im Gegensatz zu verheirateten Paaren ist die Aufteilung bei einer Trennung oder Tod nicht automatisch geregelt. Daher rät die Blumenau Finanzplanung Unverheirateten vertragliche Regelungen etwa in Form eines Partnerschaftsvertrages zu treffen. Dieser kann die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie, Vereinbarungen zur Finanzierung und Rechte im Falle einer Trennung oder im Todesfall schriftlich festlegen.
Resümee der Blumenau Finanzplanung:
Ein Immobilienkauf als unverheiratetes Paar erfordert im Vorfeld eine sorgfältige Planung und klare Absprachen. Durch vertragliche Regelungen, eine solide finanzielle Basis und der Einbindung eines professionellen und unabhängigen Finanzberaters wie die Blumenau Finanzplanung können etwaige Risiken minimiert werden. Damit dem gemeinsamen Traum vom Eigenheim nichts mehr im Wege steht.