Hausbau 2020 : Mehrwertsteuersenkung
Insbesondere für Privatpersonen kann dieser verminderte Mehrwertsteuersatz beim Hausbau im zweiten Halbjahr eine große Rolle spielen. Entscheidend ist der Mehrwertsteuersatz der zum Zeitpunkt der Bauabnahme gilt - bis Ende 2020 also 16 Prozent. Zuvor gezahlte Abschläge mit dem höheren Mehrwertsteuersatz müssen korrigiert und an den Bauherren zurückerstattet werden.
Andersherum sollte den Auftraggebern aber auch bewusst sein, dass bezüglich der im zweiten Halbjahr geleisteten Abschlagszahlungen mit dem verminderten Steuersatz Nachforderungen im nächsten Jahr anfallen werden. Maßgeblich ist immer der Zeitpunkt der Abnahme.
Die Blumenau Finanzplanung rät Bauherren allerdings davon ab, Teilabnahmen oder Bauabnahmen aufgrund der Mehrwertsteuersenkung zu überstürzen. Es besteht sonst die Gefahr unentdeckter Mängel.