Viel Ärger beim Prämiensparen
Unwirksame Zinsanpassungsklauseln - Sparkassen spielen auf Zeit
Es hat sich herauskristallisiert, dass ältere Prämiensparverträge durch die enthaltenen Zinsanpassungsklauseln von den Sparkassen einseitig geändert wurden. Infolgedessen hätten Sparkassen die Zinsen ihrer Kunden falsch berechnet. Solche Zinsanpassungsklauseln sind jedoch bereits seit einem Urteil des BGH seit 2004 unwirksam. Verbraucherschützer rügen die Sparkassen und werfen ihnen vor, eigenmächtig die Zinsen in den Verträgen mit Hilfe von Zinsanpassungsklauseln gesenkt zu haben. Erste Gerichtsentscheidungen und Experten bestätigen, dass Zinsen falsch berechnet wurden und somit Kunden noch Zinsen von den Sparkassen erhalten müssten. Allerdings sind bereits die Zinsansprüche der Kunden vom letzten Jahr verfallen.