Vererben einer Immobilie: Wichtige Weichenstellung bereits zu Lebzeiten
So schaffen Erblasser bereits zu Lebzeiten Klarheit
Das ist häufig dann der Fall, wenn bei der geerbten Immobilie mehrere Erben involviert sind. Fakt ist: Eine Immobilie zu vererben ist eine wichtige Entscheidung mit weitreichenden finanziellen, rechtlichen und emotionalen Konsequenzen. Die Blumenau Finanzplanung erläutert Ihnen im Folgenden, wie Sie mit der richtigen Planung schon zu Lebzeiten die Weichen für eine harmonische Nachlassregelung stellen können. Dabei spielen Testament und Vermächtnis eine wichtige Rolle.
Schenkung
Auch die Schenkung einer Immobilie kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, Wohnraum an die nächste Generation weiterzugeben. Dennoch birgt eine Schenkung nicht nur Vorteile, sondern auch Risken. Daher empfiehlt die Blumenau Finanzplanung im Vorfeld ein sorgfältiges Abwägen sowie eine fundierte Beratung. Der wesentlichste Vorteil einer Schenkung zu Lebzeiten: Eine Schenkung bietet die Möglichkeit, Freibeträge der Schenkungssteuer mehrfach auszunutzen. Die Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden:
Ehepartner: 500 TEUR
Kinder: 400 TEUR
Enkel: 200 TEUR
Dennoch bleibt festzuhalten, dass mit der Schenkung einer Immobilie das Eigentum an der Immobilie auf den Beschenkten übergeht. Und daher sollten Erblasser immer mitberücksichtigen: Eine Schenkung ist in der Regel unwiderruflich.
Daher gibt es gute Gründe, eine Immobilie nicht zu verschenken, sondern zu vererben. So bewahrt sich der Erblasser Flexibilität über seine Immobilie. So kann er beispielsweise das Haus oder die Wohnung eventuell nochmal verkaufen oder beleihen, um mehr finanziellen Spielraum im Alter zu bekommen. Bedacht werden muss auch, dass sich Familienkonstellationen ändern können.
Gesetzliche Erbfolge
Eigentümer bzw. Erblassern sind sich in der Regel schon zu Lebzeiten darüber im Klaren, welcher ihrer Nachkommen später in ihrer Immobilie wohnen soll. Aus diesem Grund empfiehlt die Blumenau Finanzplanung Eigentümern mittels eines Testaments vorzusorgen. Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft und dabei können immer wieder Überraschungen auftauchen. Liegen komplexe Familienkonstellationen vor, insbesondere bei Patchworkfamilien, können bei der gesetzlichen Erbfolge Personen zu Erben werden, die der Erblasser gar nicht berücksichtigt haben wollte: ein geschiedener Ehemann, Geschwister oder Tanten etc.
Erbengemeinschaften
Ein weiteres gutes Argument für den Abschluss eines Testamentes sind Erbengemeinschaften. Sind nämlich mehr als eine Person Erben bilden sich Erbengemeinschaften. Liegt eine Erbengemeinschaft vor gehört die Immobilie allen gemeinsam, wenn auch meist zu unterschiedlichen Teilen. Fakt aber ist: Die Erben müssen sich gemeinschaftlich darüber einig sein, was mit dem Erbe geschieht. Meistens jedoch liegen die Interessen der Erben weit auseinander. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten sind häufig die Folge. Nicht selten kommt es daher vor, dass am Ende die Immobilie verkauft oder versteigert werden muss.
Testament
Mittels eines Testamentes wird die gesetzliche Erbfolge ausgehebelt und sie gibt dem Erblasser persönliche Gestaltungsfreiheit. So kann er seinen Nachlass so aufteilen wie er möchte und verfügen an wen die Immobilie nach seinem Tod übergeht. Auch hat er die Möglichkeit nahestehende Personen zu berücksichtigen die bei der gesetzlichen Erbfolge leer ausgehen würden. Sicherlich gibt es Pflichtteile für Kinder und Ehepartner doch mit einem Testament lassen sich Anordnungen festlegen, wie der Nachlass vererbt wird, ohne dass jemand benachteiligt wird.
Gut zu wissen: Ein Testament muss nicht zwingend notariell beglaubigt sein. Gleichwohl ist es aus Sicht der Blumenau Finanzplanung zu empfehlen, da damit der Erbschein ersetzt werden kann.
Vermächtnis
Ein Testament kann auch Verfügungen enthalten, wie beispielsweise ein Vermächtnis. Hiermit wendet der Erblasser einer bestimmten Person einen vermögensvorteil zu, ohne diese Person zum Erben zu machen. Es ist häufig ein genutztes Instrument, um Geldbeträge oder auch Immobilien gezielt an Personen weiterzugeben. Mittels eines Vermächtnisses wird vermieden, das zwei Personen zu Eigentümern einer Immobilie werden.
Lebt der Erblasser bis zum Tod in seiner Immobilie und ziehen die Erben danach selbst innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monate in das Haus ein, wird die Immobilie vollständig steuerfrei vererbt. Bedingung allerdings ist, dass die Erben mindestens 10 Jahre dort wohnen und dass die Wohnfläche auf 200 Quadratmeter begrenzt ist.
Fazit der Blumenau Finanzplanung:
Eine gut durchdachte Nachlassregelung insbesondere hinsichtlich des Vererbens einer Immobilie sorgt nicht nur für Klarheit über den Vermögensübergang, sondern schützt auch für Streitigkeiten und unnötigen Konflikten innerhalb der Familien.
Weiteres zum Thema Erben und Schenken finden Sie hier: https://blumenau-finanzplanung.de/de/themen/erben-schenken