Veränderungen bei der Maklerprovision beim Immobilienkauf
Neues Gesetz beschließt Entlastung für Immobilienkäufer
Bis dato galt das Bestellerprinzip, demzufolge der Käufer die nicht unerhebliche Maklerprovision in Höhe von sieben bis zehn Prozent des Kaufpreises komplett übernehmen musste. Mit dem neuen Gesetz wird eine geregelte Handhabung mit der Maklerprovision bundesweit für jedes Bundesland vereinheitlicht und fairer gestaltet.
Zukünftig müssen Immobilienkäufer demnach maximal 50 Prozent der Maklerprovision begleichen und auch erst dann, wenn der Verkäufer seine Zahlung in Höhe seines Anteils nachgewiesen hat.
Aus Sicht der Blumenau Finanzplanung wird diese Neuerung bei der Maklerprovision zukünftig Immobilienkäufer deutlich entlasten. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten, in denen bis dato die Maklerkosten komplett auf die Käufer abgewälzt wurden. Durch die neue Regelung wird eine gerechtere Aufteilung der Maklerkosten für Käufer und Verkäufer installiert und schließlich profitieren auch beide Parteien von der Leistung des Maklers.