Typische Fallen beim Fertighaus
Worauf Bauherren bei der Vertragsgestaltung achten sollten
Auf den ersten Blick scheint der Bau eines Fertighauses unkompliziert anzumuten, doch übersehen Bauherren dabei häufig erhebliche Risiken, die im Bauvertrag und auch im Bauverlauf lauern können. Die Blumenau Finanzplanung möchte im Folgenden Bauherren darauf aufmerksam machen, worauf sie besonders achten sollten.
Verträge unter die Lupe nehmen
Bauherren sollten die Verträge sehr aufmerksam prüfen und bestenfalls fachlichen Rat einholen. Es kommt vor, dass in Bauverträgen Leistungen nicht enthalten sind, die dann später vom Bauherrn selbst zusätzlich erbracht werden müssen. Die Erbringung dieser Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Errichtung von Baustraßen oder die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser, treibt die Kosten nachträglich in die Höhe.
Besonderes Augenmerk sollten Bauherren bei der Vertragsgestaltung auch auf ihre Sonderwünsche legen. Denn diese müssen im Bauvertrag explizit und schriftlich fixiert werden. Eine spätere Regelung oder Aufnahme in den Vertrag ist nicht möglich.
Auch sollten Bauherren darauf achten, dass im Bauvertrag nicht Klauseln enthalten sind, die es dem Bauunternehmen erlauben, vertraglich vereinbarte Leistungen im Nachgang zu ändern. Diese sind nicht zulässig, aber leider in der Praxis häufig anzutreffen. Allenfalls müssen zum einen triftige Gründe für eine nachträgliche Änderung vorliegen und zum anderen müsse diese Änderungen den Bauherren zumutbar sein.
Unwirksam und unzulässig sind Vertragsregelungen, die den Bauherren nur eine Woche nach Aufbau des Hauses als Zeitraum einräumen, etwaige Mängel am Haus anzuzeigen. Ferner dürfen Bauunternehmen, die Preise für Teilleitungen nicht nach der aktuellen Preisliste bei Fertigstellung des Objektes abrechnen.
Den Preis durch Eigenleistungen am Fertighaus zu reduzieren, klingt für viele Bauherren oftmals sehr verlockend. Doch sollten Bauherren besondere Vorsicht bei Eigenleistungen walten lassen, die möglicherweise Einfluss auf den Baufortschritt haben könnten. Für Verzögerungen am Bau ist schlussendlich der Bauherr verantwortlich. Er muss dann auch für die entstandenen Kosten aufkommen.
Auch den Zahlungsplan sollten Bauherren besonders unter die Lupe nehmen. Häufig stecken hier verborgende Fallen. So werden häufig zu früh und zu hohe Raten eingefordert. Daher empfiehlt die Blumenau Finanzplanung Bauherren, schon vor der ersten Rate 5 Prozent des Gesamtwerklohnes als Sicherheit einzubehalten. Letztendlich ist es erforderlich, dass der Bauherr am Ende mindestens 15 Prozent einbehält, um erforderliche Mängel und Restleistungen leisten zu können.