Staatliche Bauförderung über KfW: Zurück auf Los?
Kompromisslösungen zur Förderung von Baufinanzierung
Die gute Nachricht vorab. Für alle Hausbauer, deren Anträge bis zum 24. Januar eingegangen sind, besteht eine berechtigte Hoffnung, dass ihre Anträge nach den alten Kriterien bearbeitet und sofern förderfähig auch gefördert werden. Dies zu mindestens hat unser jetziger Wirtschaftsminister Herr Habeck zugesichert. Insofern können tausende private Bauherren und Unternehmen aufatmen, da sie nun doch mit dem Fördergeld für ihre energieeffizienten Häuser rechnen können. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums handelt es sich um ca. 24.000 Anträge, die noch in der Schwebe hängen, d.h. Anträge, die bis zum Förderstopp gestellt aber noch nicht bewilligt worden waren. Hiervon allein kamen 4.000 von privaten Bauherren.
Fünf Milliarden Euro Mehrkosten
Etwa fünf Milliarden Euro mehr als geplant wird die neue Lösung die Bundesregierung kosten. Das Geld dafür kommt laut Habeck aus dem Energie- und Klimafonds. Zuvor war das Programm abrupt eingestellt worden, weil nur noch rund 1,8 Milliarden Euro für das Baufinanzierungs-Förderprogramm zur Verfügung gestanden habe. Gegenüber einem Fortlaufen des Programms spart der Bund nach Angaben des Ministeriums zwischen sieben und zehn Milliarden Euro.
Doch was passiert mit den Anträgen, die erst ab dem 24. Januar eingereicht wurden?
Diejenigen Bauherren von KfW55 Häuser, die auf die ursprüngliche Frist vom 31. Januar gesetzt jedoch ihre Förderanträge bis zur Deadline noch nicht eingereicht hatten, gehen leider vorerst leer aus. Sie müssen ihre Finanzierung nun gezwungenermaßen um planen und darüber hinaus auf ein in Aussicht gestelltes Anschlussprogramm hoffen, welches eine Neuausrichtung auf den strengeren KfW40-Standard attraktiv macht. Hierfür allerdings müssen die Bauherren auch einen neuen Antrag stellen.
Unser Wirtschaftsminister bezeichnete die neue Kompromisslösung als „großzügige Regelung nach hinten". Zugleich müsse es eine "strengere Regelung nach vorne" geben.
Fakt ist: Für Hausbauer geht es dabei nicht um Peanuts Beträge, sondern vielmehr um große Beträge. Bei der Immobilienfinanzierung eines sogenannten Effizienzhaus 55 konnten sich die staatlichen Hilfen auf bis zu 18 TEUR pro Wohneinheit belaufen.
Fakt ist aber auch: Die vorherige Regierung hat die Förderkriterien nicht an den aktuellen Baustandard angepasst und somit Bauvorhaben gefördert, die dem Stand der Technik entsprechen. Somit kein Anreiz zur Verbesserung der Energieeffizienz gegeben, sondern der Status Quo gefördert.
Welche alternativen Fördermöglichkeiten könnten Hausbauer nutzen?
Sicherlich es gibt noch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der Hausfinanzierung – jedoch sind diese de facto nicht so umfangreich. So beispielsweise können Immobilienkäufer die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen Diese allerdings gilt nur für Einzelmaßnahmen in bereits vorhandenen Gebäuden. Insofern muss es sich um klassische Sanierungen oder Modernisierungen handeln. Dazu zählt zum Beispiel der Austausch der alten Heizung, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung eines Dachs.
Was ist mit Effizienzstufen gemeint?
Für energiesparende Gebäude gibt es einen Orientierungsmaßstab: die Effizienzhaus-Stufen. Je kleiner die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe ist, desto weniger Energie verbraucht die jeweilige Immobilie und umso höher ist der Wert Ihres Hauses. Energieeffizienz bei Neubauten gilt als ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und wurde bis dato deshalb staatlich gefördert. Der höchste zu erreichende Standard bei einem Neubau ist derzeit die Effizienzklasse 40.
Welche Neuregelungen einer KfW Förderung werden in Aussicht gestellt?
Die Bundesregierung hat angekündigt, als Ersatz für die eingestellte KfW 55 Förderung ein neues Förderprogramm zu installieren. Die genauen Eckpunkte und der zeitliche Rahmen für das neue Programm „Klimafreundliches Bauen“ sind allerdings noch nicht geklärt. Fakt ist: Die neue Förderung der Baufinanzierung wird nur noch Sanierungen und Neubauten mit dem Standard KfW40 umfassen. Subventionen und zukünftige Förderprogramme sollen zukünftig nur noch solche Vorhaben unterstützen, die außerhalb der üblichen Baustandards liegen.