Schlichter statt Richter!

Schlichtung von Konflikten beim Hausbau

Für einen Streitwert unter 750 Euro ist das Vermittlungsverfahren der Handwerkskammern absolut empfehlenswert. Bei Bausachen mit einem deutlich höheren Streitwert kann der Bauherr eine eigens eingerichtete Bauschlichtungsstelle einschalten, die zum Ziel hat, Streitigkeiten im Bau beizulegen. Eine Streitbeilegung kann zwischen Bauherren, Bauträgern, Architekten oder Bauingenieuren erfolgen. Die anfallenden Gebühren für die Schlichtung bemessen sich nach dem Streitwert. Bei Streitwerten ab 4000 Euro wird die Schlichtung von versierten Fachleuten durchgeführt und stellt somit eine echte Alternative zu regulären Gerichtsverfahren, die häufig langwierig und teuer sind. Schlichtungsstellen dagegen entscheiden innerhalb einer Frist von drei Monaten.

Eine Schlichtungsstelle kann erst eingeschaltet werden, nachdem der Kunde zuvor erfolglos eine Lösung beim Unternehmen finden konnte. Sowohl der Bauherr wie auch der Architekt, Bauingenieur oder die Baufirma können ein Bauschlichtungsverfahren schriftlich einreichen. Die Gegenseite muss ihr Einverständnis zum Verfahren geben und beide Seiten müssen vorab einen Vorschuss auf die Kosten zu gleichen Teilen leisten. Nach einer mündlichen Unterredung beider Parteien besichtigen Fachbeisitzer der Schlichtungsstelle das Bauobjekt und unterbreiten ein mündliches Gutachten, welches als Grundlage für einen Einigungsvorschlag dient.

Sollte keine Bauschlichtungsstelle in der Handwerkskammer vorhanden sein, dient die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl als Auffangschlichtungsstelle.