Schenkungen: Nießbrauch an Geld- und Wertpapieren
Erbschaftssteuer sparen mit Nießbrauchdepot
Fakt ist: Die vergangenen zehn Jahre waren für viele Anlegerinnen und Anleger äußerst lukrativ. Historisch gesehen legten die Börsen eine Rally hin, wodurch viele Depots ihren Wert in dieser Zeit verdoppelt haben. Von den vererbten Wertpapieren profitierte auch der Fiskus kräftig. So kamen im letzten Jahr bundesweit fast zehn Milliarden Euro an Erbschafts- und Schenkungssteuer zusammen.
Nießbrauchdepots sind ein sehr gutes Mittel, um Vermögen ganz legal und steuerbegünstigt weiterzugeben und dabei gleichzeitig weiter die Erträge zu nutzen. Kurzum: Die Kinder erhalten das Depot, die Eltern erhalten weiterhin die Dividenden.
Auf diesem Wege werden Steuern gespart, da das Finanzamt den Wert des Nießbrauchs vom Depot abzieht. Bestenfalls verringert die Summe dieser Erträge den steuerlichen Wert des Geschenkes so stark, dass mit etwas Glück die Erben gar keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Allerdings müssen die Summen oder die Verwandtschaftsverhältnisse stimmen damit sich der Nießbrauch lohnt. Denn Ehegatten, Kinder und Enkel haben hohe Freibeträge. So beträgt beispielsweise bei Ehegatten der Freibetrag bei 500 TEUR, bei Kindern bei 400 TEUR und bei Enkelkindern bei 200 TEUR. Insofern können alle Depots, die diese Freigrenze nicht überscheiten, im Abstand von 10 Jahren steuerfrei verschenkt werden. Bei entfernteren Verwandten oder unverheirateten Paaren liegt die Freibetragsgrenze nur bei 20 TEUR. Doch auch hier kann sich ein Nießbrauchdepot mit kleineren Beträgen durchaus lohnen.
Am besten lässt sich die Ersparnis durch Nießbrauch anhand eines Beispiels verdeutlichen. So verschenkt beispielsweise ein 60 Jahre alter Vater seinem Kind ein Depot in Höhe von einer Million Euro und lässt sich einen Nießbrauch auf die Erträge einräumen. Der Betrag der Erträge, angenommen 40 TEUR, wird danach mit einem bestimmten Faktor, welches das Bundesfinanzamt anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung errechnet, multipliziert. In unserem Beispiel würde sich ein Nießbrauchswert von 555.560 Euro ergeben. Im Anschluss daran wird dieser Wert sowie der Freibetrag des Sohnes in Höhe von 400 TEUR von einer Million abgezogen. Letzten Endes schenkt der Vater dann lediglich ein Depot im Wert von 44.440 Euro. Bei einer Besteuerungssatz von sieben Prozent fällt nur noch eine Schenkungssteuer von 3.100 Euro an. Ohne Nutzung des Nießbrauchs wären 90 TEUR fällig geworden.
So verbreitet der Nießbrauch bei Immobilien ist, der Nießbrauch bei Aktien und Co. ist kein Standardmodell. Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt daher, bei der Umsetzung Finanzexperten hinzuzuziehen. Es sollte im Vorfeld geklärt werden, wie der Nießbrauch-verschenken, aber weiter Erträge kassieren-umgesetzt werden soll. Nießbrauch kann ein wichtiger Baustein sein, Vermögen an die nächste Generation zu übertragen.
Fakt ist: Vor dem Verschenken sollte auf jeden Fall die Altersversorgung geregelt sein. Die Blumenau Finanzplanung ermöglicht Ihnen, den finanziell unabhängigen Ruhestand bis ins hohe Alter. Darüber hinaus empfiehlt die Blumenau Finanzplanung einen professionell formulierten Schenkungsvertrag aufzusetzen, der juristisch und steuerlich wasserdicht ist. Dieser Schenkungsvertrag sollte klare Regeln für die Verwaltung des Depots beinhalten. So sollte abgeklärt sein, ob dem Nießbrauchsnehmer neben den ordentlichen Erträgen wie Dividenden, Zinsen und andere Ausschüttungen auch die Kursgewinne zustehen.
Gut zu wissen: Nießbrauchsnehmer behalten trotz Schenkung die Kontrolle über das Depot. So können sie weiterhin bestimmen, was mit den Wertpapieren geschieht.
Herkömmliche Wertpapierdepots werden von fast jeder Bank angeboten. Nießbrauchdepots hingegen werden von den Banken recht selten angeboten.