Rürup-Rente: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht Vertragsausstieg
Aktuelles Gerichtsurteil gegen Generali Versicherung: Unzufriedene Kunden haben Anspruch auf Rückzahlung
Anders als bei einer Kündigung kann der Versicherer in diesem Fall die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht auf den Versicherungsnehmer umlegen und die Auszahlung entsprechend reduzieren.
Ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs hat nun im Januar 2024 ein weiteres Mal bestätigt, dass ein Widerruf auch viele Jahre nach Abschluss der Police noch wirksam erfolgen kann. Dieser ist dann möglich, wenn der Vertrag Formfehler enthält. Dies können beispielsweise unklare oder fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht sein. Sollte dies der Fall sein, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Infolgedessen kann der Widerruf auch Jahre nach Abschluss noch erfolgen. Dies führt dann zur Rückabwicklung der Police. Ein aktuelles Urteil des OLG Köln zeigt, dass dies beispielsweise bei Verträgen der Generali Versicherung (früher Aachen Münchener) der Fall ist.
Solche und ähnliche Fehler finden sich auch bei zahlreichen anderen Versicherungsgesellschaften. So hatte der BGH bereits im Jahr 2023 die Widerrufsbelehrung der Allianz als fehlerhaft angesehen.
Am aussichtsreichsten sind dabei anscheinend Verträge, die zwischen 2005 und 2010 abgeschlossen worden sind, da hier häufig nicht ordnungsgemäß über die Rechte der Versicherten informiert wurde. Aber auch später unterzeichnete Policen können im Einzelfall noch fehlerhaft sein.
Resümee der Blumenau Finanzplanung:
Rürup- Kunden erhalten niemals eine Kapitalzahlung, wie beispielsweise bei einer Lebensversicherung, sondern immer nur eine Rente. Auch können sie ihren Vertrag nicht kündigen und erhalten somit auch keinen Rückkaufswert. Wie im vorangehenden Beitrag erläutert, haben Rürup-Kunden bei Vorliegen einer falschen Widerrufsbelehrung aber die Möglichkeit, aus ihrem Vertrag auszusteigen und ohne Abzüge an ihr Kapital zu kommen. Die Blumenau Finanzplanung weist jedoch darauf hin, dass eine Rürup-Rente dafür bei Insolvenz des Kunden geschützt ist und auch mit einem Berufsunfähigkeitsschutz verknüpft sein kann. Im Fall eines Widerrufs geht beides jedoch verloren. Daher sollte ein Widerruf im Vorfeld beim versicherten genau geprüft werden, inwieweit er sinnvoll ist.