Risikolebensversicherung- welche Police schützt am besten!
Konstante versus fallende Risikolebensversicherung
Von Vorteil ist, dass eine Risikopolice sich flexibel an den jeweiligen Finanzbedarf der Familie anpassen lässt. In der Regel sind zwei Policen aus Sicht des unabhängigen Finanzberaters Blumenau sinnvoll; eine zur Absicherung des Lebensunterhalts und eine für die Sicherung des Immobilienkredits.
Abhängig davon, wofür Sie die Versicherung nutzen möchten, können Sie Ihre Risikolebensversicherung fallend oder konstant abschließen.
Bei einer konstant ausgerichteten Risikolebensversicherung bleibt die Versicherungssumme zu jedem Zeitpunkt gleich. Die Risikolebensversicherung zahlt eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versicherten. Auch der Versicherungsbeitrag bleibt über den gesamten Versicherungszeitraum konstant. Sinnvoll ist eine Versicherung, wenn ein Baukredit getilgt werden muss oder die Familie auf das Einkommen angewiesen ist. Auch sollten beide Elternteile darüber nachdenken, jeweils separat eine Police abzuschließen, um im Falle des Todes eines Elternteils bestmöglich abgesichert zu sein. Die Laufzeit konstanter Policen sollte an die Ausbildung der Kinder angelehnt sein, mindestens aber bis zum 20. Lebensjahr der Kinder laufen.
Bei der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme sinkt die Todesfallsumme im Laufe der Vertragszeit. Eine fallende Risikolebensversicherung wird bevorzugt zur Absicherung von Darlehen abgeschlossen, um die Hinterbliebenen im Todesfall zu schützen. Diese Art von Risikolebensversicherung bietet den Vorteil niedrigerer Beiträge und kann an die Kreditsumme gekoppelt werden. Die Laufzeit bei Policen mit fallender Versicherungssumme ist häufig von der Laufzeit des Kredits abhängig. Sie sollte mindestens bis zur vollständigen Tilgung des Kredits laufen.
Bei der Festlegung der Höhe der Versicherungssumme ist der persönliche Bedarf der Versicherten maßgeblich entscheidend. Als allgemeine Faustregel gilt, dass Paare ohne Kinder das Dreifache des Bruttojahreseinkommens und Paare mit Kindern das Fünffache absichern sollten. Generelles Ziel sollte die finanzielle Absicherung der Familie bei Wegfall des Einkommens im Todesfall sein.
Zu beachten ist: Bei der Auszahlung der Versicherungssumme fällt Erbschaftssteuer an. Insbesondere bei unverheirateten Paaren kann dies zu hohen Abzügen kommen, da der Steuerfreibetrag mit nur 20.000 Euro deutlich unter dem von Ehepartnern mit 500.000 Euro und Kinder von 400.000 Euro liegt.
Expertentipp: Zur Vermeidung von Erbschaftssteuer wird eine Überkreuz-Versicherung empfohlen. In diesem Fall zahlen Sie für Ihre eigene Absicherung im Todesfall Ihres Partners. Somit sind Sie Beitragszahler und Versicherungsnehmer in einem und sind im Leistungsfall kein Erbe, da Sie für Ihren eigenen Hinterbliebenenschutz gezahlt haben. Bei dieser Konstruktion fällt keinerlei Erbschaftssteuer an.
Als letztes gilt noch festzuhalten: Achten Sie in Ihren Verträgen auf Nachversicherungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese bieten Ihnen eine flexible Anpassung an veränderte Lebensumstände.