Riester-Rente: Erneutes Urteil wegen nicht ausgewiesener Kosten
Altersvorsorge: Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen nicht vereinbarte Kosten in Sparkassen-Verträgen
Letztes Jahr hatte es bereits ein richtungsweisendes Urteil seitens des Bundesgerichtshofes (BGH) gegeben. Damals hatte der BGH entschieden, dass Verbraucher Anspruch auf eine transparente und nachvollziehbare Aufstellung der Kosten in ihren Verträgen haben. Anbieter von Riester-Verträgen sind in der Pflicht klar darzulegen, wie die Kostenstruktur gestaltet ist, welche Gebühren erhoben und wie sich diese auf die späteren Rentenauszahlungen auswirken.
Das jüngste Urteil des Landgerichts Baden-Württemberg vom 15. Oktober zielt erneut gegen intransparente Gebühren bei Riester-Verträgen ab. Dem Richterspruch zufolge darf die Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch ihren Kunden, die einen „Vorsorge-Plus“ bezeichneten Riester-Banksparplan abgeschlossen haben, kein Verrentungsangebot für die Auszahlphase darlegen, welches zusätzliche und nicht vorher vereinbarte Kosten enthält. So hatte die Sparkasse in ihrem „Vorsorge- Plus“ Vertrag ihren Kunden nach Ablauf der Ansparphase verschiedene Varianten der Geldverwendung unterbreitet. Diese wiederum verursachten zusätzliche und insbesondere vorher nicht vereinbarte Kosten für die Kunden. So sollten bei einer lebenslangen Rente einmalig fünf Prozent der angesparten Summe und im weiteren Verlauf jeweils 1,5 Prozent der jährlichen Auszahlung erhoben werden.
Initiator war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die gegen die Sparkasse auf Unterlassung geklagt hatte. Für die Altersvorsorge Verantwortliche bei der Verbraucherzentrale gehen davon aus, dass auch in Riester-Verträgen weiterer Anbieter derart vorgegangen wird. Die Verbraucherzentrale fordert daher Kunden von Riester-Banksparplänen, Riester-Fondssparplänen und Riester-Bausparverträgen auf, ihre Verträge unter die Lupe zu nehmen und eventuell zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzufordern.
Auch wenn das jüngste Urteil vom 15.Oktober noch nicht rechtskräftig ist, kann davon ausgegangen werden, dass dies zeitnah passieren wird. Die Urteile des BGH bezüglich der Gestaltung der Riester-Verträge zielen im Allgemeinen darauf ab, die Rechte der Verbraucher zu stärken und zwingen gleichzeitig die Anbieter, ihre Vertragsbedingungen transparenter zu gestalten.
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