Rentenreform: Eine Katastrophe mit Ansage
Was beinhaltet das neue Rentenpaket II?
Was beinhaltet das Rentenpaket II? Und welches Ziel verfolgt es?
Dreh- und Angelpunkt des jüngsten Rentenpakets ist die Verstetigung des sogenannten Rentenniveaus bei 48 Prozent des Durchschnittseinkommens nach 45 Beitragsjahren. Bis dato gilt dies nur für alle, die bis 2025 in Rente gehen. Dieses Zeitfenster soll nun aber erweitert werden auf 2039. Somit wird allen Ruheständler, die bis 2039 in Rente gehen, 48 Prozent ihres Durchschnittseinkommens als Rente versprochen. Für die Rentenkasse ist das ein Problem, denn hier werden großzügige Zusagen an die geburtenstarken Jahrgänge aus der Babyboomer Generation gemacht.
Das Rentenniveau stellt eine wichtige Richtgröße dar, insbesondere wenn es um künftige Rentenerhöhungen geht, die damit höher ausfallen werden. Das Rentenniveau deklariert den Anteil einer Standardrente nach 45 Versicherungsjahren am Durchschnittseinkommen. In den letzten Jahren war das Rentenniveau stetig gesunken (siehe Grafik weiter unten). Dies liegt unter anderem an der demografischen Entwicklung: Immer mehr Rentner stehen einer schrumpfenden Zahl von Beitragszahlern gegenüber.
Ohne das politische Eingreifen durch die Implementierung des Rentenpakets II würde das Rentenniveau wegen des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenformel auf gut 45 Prozent sinken. Das möchte die Ampelkoalition verhindern mit der Maßgabe, dass die Renten zukünftig weiter den Löhnen folgen.
Wie entwickelt sich der Beitragssatz?
Bis dato gab es zwei Haltelinien: Zum einen für das Absinken des Rentenniveaus und zum anderen für das Ansteigen des Beitragssatzes. Mit dem neuen Rentenpaket II wird es zukünftig nur noch eine für das Rentenniveau geben. Die Haltelinie für den Beitragssatz fällt weg.
Wie finanziert sich die Verstetigung des Rentenniveaus?
Die Finanzierung der Verstetigung des Rentenniveaus, also die Sicherstellung eines stabilen Rentenniveaus, erfolgt durch eine Kombination verschiedener Finanzierungsquellen und Maßnahmen:
1. Beitragszahlungen
Die Rentenversicherung wird primär durch die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Beide zahlen einen festen Prozentsatz des Bruttoeinkommens in die Rentenkasse ein.
Nach dem neuen Gesetzentwurf werden die Rentenausgaben von derzeit jährlich 372 Milliarden Euro auf 802 Milliarden Euro im Jahr 2045 steigen – pro Jahr wohlgemerkt. Ohne Rentenreform wären es 755 Milliarden Euro p.a.
Ein schnellerer Anstieg des Rentenbeitragssatzes ist somit vorprogrammiert. Dieser wird somit ab 2028 von derzeit 18,6 Prozent des Bruttolohnes auf 20 Prozent und ab 2035 auf 22,3 Prozent steigen. Ohne Rentenreform würde er 2040 um einen Punkt geringer sein.
2. Bundeszuschüsse:
Der Staat leistet schon heute erhebliche Zuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung, um deren finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Diese Mittel stammen vorwiegend aus Steuereinnahmen. Der Bundeszuschuss zur Stabilisierung der Rentenversicherung wird zukünftig weiter steigen müssen.
3. Generationenkapital:
Die Einführung dieses dritten Finanzierungsinstruments bildet den zweiten Teil des Rentenpakets.
Wie läuft das mit dem Generationenkapital ab?
Der Staat leiht sich Geld, welches in einem breit diversifizierten Portfolio angelegt wird, um das Risiko zu streuen und die Chancen auf langfristige Renditen zu maximieren. Typische Anlageformen sind Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere.
Die daraus resultierenden Renditen sollen ab 2035 in die Rentenkasse fließen und somit helfen, den Beitragsanstieg abzudämpfen. Allerdings dürfte der Dämpfungseffekt zunächst nur bei 0,4 Prozentpunkte liegen. Das Startkapital liegt in diesem Jahr bei zwölf Milliarden Euro. Es soll bis Mitte der 2030 er Jahre auf 200 Milliarden Euro anwachsen.
Das Rentenpaket II der Bundesregierung hat diverse Kritikpunkte unter anderem auch bei den Wirtschaftsweisen hervorgerufen. Sie bemängeln vor allem, dass die jüngeren Generationen durch das Rentenpaket überproportional belastet werden. Frau Schnitzer, die Chefin der Wirtschaftsweisen, fordert daher, die Renten nicht weiter an die Lohnentwicklung zu koppeln, sondern vielmehr an die Inflation. Nach Meinung des Arbeitgeberchefs Dulger sei das Rentenpaket das teuerste Sozialgesetz im 21. Jahrhundert und nicht finanzierbar. Er geht davon aus, dass durch das neue Rentenpaket die Lohnzusatzkosten rascher steigen werden und der Standort für Unternehmen immer unattraktiver wird.
Kommt ein Rentenpaket III?
Derzeit liegt der Fokus noch auf der Umsetzung des Rentenpakets 2 doch bereits im Herbst will die Regierung ein drittes Gesetzespaket zur Rente auf den Weg bringen.
Bis dato aber verfolgen SPD und FDP unterschiedliche Ziele. So will die SPD Selbständige mehr in die Pflicht nehmen, indem sie auch in die Rentenversicherung einzahlen. Die FDP hingegen will das Renteneintrittsalter flexibler gestalten.
Dennoch: Die Debatten konzentrieren sich momentan eher auf die Feinabstimmung und die politischen Auswirkungen des aktuellen Rentenpakets.
Fazit der Blumenau Finanzplanung:
Der Generationenvertrag aus dem Jahr 1957 gerät durch die demographische Entwicklung immer stärker ins Wanken. Mit der aktuellen Reform wird der erst im Jahr 2021 eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor, der den demographischen Wandel berücksichtigt hat, wieder gekippt. Dadurch werden die geburtsstarken Jahrgänge der Rentner (Wähler) auf Kosten der jüngeren Generationen beschenkt. Nachdem die große Koalition mit der Mütterrente und der Rente ab 63 den bereits Druck auf die Rentenkasse erhöht haben, erhöht die aktuelle Rentenreform den Druck nochmals. Das zur Entlastung vorgesehene Generationenkapital ist aus unserer Sicht unterdimensioniert und wird keine nennenswerte Entlastung für die Jüngeren bringen. Wenn hier nicht massiv nachgebessert wird, droht sich hier ein Generationenkonflikt anzubahnen.
Die Blumenau Finanzplanung als unabhängiger Finanzberater hilft Ihnen gerne bei der Ausgestaltung und Optimierung Ihres Ruhestandes.