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15.02.2024

Rente in 2024: Worauf zukünftige Rentner und Rentnerinnen jetzt achten müssen

Warum eine frühzeitige Rentenanalyse sinnvoll ist

Daher sollten Sie sich spätestens zum Renteneinritt einen Überblick über ihre Ausgaben und Vermögenswerte verschaffen. Gleichzeitig muss die Rente beantragt und eventuell müssen einige Versicherungen gekündigt werden.

Die gesetzliche Rente wird Rentnern nicht automatisch gezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt angehenden Rentnern, etwa drei Monate vor ihrem beabsichtigten Rentenbeginn, die Rente online über deren DRV-Seite zu beantragen.

Rückwirkend wird die Rente nur innerhalb einer Dreimonatsfrist gezahlt.

Fakt ist: Mit Beginn der Rente ändert sich finanziell auch einiges. Neben dem monatlichen Gehalt fallen zum Beispiel auch manche Versicherungsbeiträge weg. Womöglich werden aber auch Kapitallebensversicherungen fällig.

Aus diesem Grund empfiehlt die Blumenau Finanzplanung angehenden Rentnern spätestens zu Rentenbeginn einen Kassensturz zu machen bzw. eine Rentenanalyse zu erstellen. Idealerweise sollten sie sich fünf bis zehn Jahre früher einen Überblick über die eigenen Einnahmen und Ausgaben ab Renteneintritt verschaffen. Denn dann hat man noch Zeit, um gegebenenfalls nachzujustieren.

So bleibt Ihr Vermögen als Rentner/-in erhalten

Nachdem Sie Ihr Vermögen sortiert haben, sollten Sie einige Szenarien durchspielen

  • Auf welchen Geldbetrag möchten Sie jederzeit zugreifen können, um eventuell Gesundheitskosten oder notwendige Anschaffungen zu tätigen? Hierfür könnte ein Tagesgeldkonto in Betracht gezogen werden
  • Auf welchen Teil des Vermögens können Sie vorerst verzichten, aber möchten im Bedarfsfall darauf zugreifen können?
  • Soll Ihr Vermögen im Todesfall vererbt werden?
  • Wie viel Wertschwankungsrisiko können Sie für Ihr Vermögen verkraften, und möchten Sie vielleicht die Chance auf eine höhere Rendite eingehen? Abhängig von Ihrer Risikobereitschaft und Ihrem Flexibilitätswunsch könnte dann ein Mix aus Festgeldern, Rentenfonds, offenen Immobilienfonds oder Aktienfonds wie beispielsweise ETFs in Frage kommen.

Sollten die Rentenzahlungen und Ihr angespartes Vermögen dennoch nicht reichen, haben Sie die Möglichkeit, ohne finanzielle Einbußen sich Geld durch einen Nebenjob hinzuzuverdienen. Ein Hinzuverdienst bei Altersrenten führt seit 2023 nicht mehr zu Rentenkürzungen.

Wird Ihre Rente besteuert?

Beziehen Sie eine gesetzliche Rente, bleibt immer ein kleinerer Anteil steuerfrei. Derzeit bleiben 16 Prozent der Zahlungen steuerfrei. Nach aktueller Rechtslage wird die gesetzliche Rente ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 zu 100 Prozent versteuert.  Allerdings ist eine Verschiebung auf 2058 geplant. Final ist das Gesetz von der Regierung noch nicht entschieden.

Welche Versicherungen können Sie zum Rentenbeginn kündigen?

Einige Versicherungen sind ab Rentenbeginn für Rentner/-innen nicht mehr notwendig. Unter anderem das Krankentagegeld wird hinfällig, da die Rente vollumfänglich auch bei Krankheit bezahlt wird.

Risko- und Kapitallebensversicherungen sowie die Berufsunfähigkeitsversicherung enden in der Regel automatisch zu einem Ablaufdatum.

Angepasst werden kann u.a. eine Unfallversicherung. Häufig gibt es spezielle Tarife für Rentner/-innen.

Darüber hinaus hält das Jahr 2024 auch in Sachen Rente einige Änderungen bereit:

Reguläre Altersgrenze steigt:

Zum 1. Januar 2024 ist die reguläre Altersgrenze auf 66 Jahre gestiegen. Für alle, die nach 1958 geboren sind, klettert das Eintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter nach oben. 2031 ist dann laut Deutscher Rentenversicherung die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.

Diejenigen, die früher in Rente gehen wollen, müssen monatlich mit einem Abschlag rechnen, welcher dann für den gesamten Rentenbezug gilt. Gehören Sie beispielsweise zum Jahrgang 1961 und möchten dieses Jahr mit Ihrer Rente starten müssen Sie einen Abschlag von 12,6 Prozent einkalkulieren der dann auch für Ihre gesamte Rentenbezugszeit gilt.

Altersgrenze für Rente ab 63 steigt:

Bei der „Rente ab 63“ handelt es sich um eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Hier steigt ab dem Jahr 2024 die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Für diejenigen, die später geboren wurden, steigt das Eintrittsalter bis 2029: Dann wird die gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein.

Gut zu wissen: Sie können die abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen, wenn Sie mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.

Resümee der Blumenau Finanzplanung:

Mit dem Rentenbeginn ändert sich nicht nur Ihr privates Leben, sondern auch Ihr finanzielles. Daher sollte aus Sicht der Blumenau Finanzplanung frühzeitig mit einer fundierten Rentenanalyse Ihr späteres Vermögen überprüft werden.

 

Fakt ist: Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt eine wichtige Säule der Alterssicherung. Doch gerät der Generationenvertrag aus dem Jahr 1957 durch die demographische Entwicklung immer stärker ins Wanken. Selbst die Deutsche Rentenversicherung teilt mit, dass die private Altersvorsorge immer notwendiger wird, wenn man seinen Status Quo zukünftig erhalten möchte. Daher sollten insbesondere jüngere Menschen sich frühzeitig Gedanken über ihre Altersvorsorge machen.

Die Blumenau Finanzplanung als unabhängiger Finanzberater hilft Ihnen gerne bei der Ausgestaltung und Optimierung Ihres Ruhestandes.

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