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11.07.2023

Rente: Diesen fünf größten Irrtümern dürfen Sie nicht unterliegen

Altersversorgung: Fragen und Antworten hinsichtlich der Gesetzlichen Rente

1.Irrtum: Meine Rente kann gekürzt werden

Definitiv Nein! Die gesetzliche Rente darf nie gekürzt werden, da eine Rentengarantie vorliegt. Das bedeutet, dass die Bruttorentenbeiträge selbst im Fall einer schrumpfenden Wirtschaft oder fallenden Löhnen stabil bleiben. Steigen die Löhne wieder, wird die Rente jedoch nicht so hoch klettern wie eigentlich vorgesehen, um dafür einen Ausgleich zu schaffen (Nachholfaktor). Sollte es aber beispielsweise zu einer Nullrunde bei den Bruttorenten kommen wie zuletzt 2021, kann der ausgezahlte Rentenbeitrag sinken, wenn für die Kranken- oder Pflegeversicherung höhere Beiträge abzuführen sind. Dieses Jahr erhalten die Rentner ab Juli im Westen 4,39 Prozent und im Osten 5,86 Prozent mehr Rente. Dennoch ist bei den Rentenempfängern ein Rückgang der Kaufkraft zu verzeichnen, da derzeit eine sehr hohe Inflationsrate vorliegt. De facto haben die Rentner real somit weniger Geld zur Verfügung.

2. Irrtum: Das Rentenniveau gibt an, wie hoch meine Rente ist

Das stimmt so nicht. Das Rentenniveau zeigt an, wie hoch die Beiträge von einem Rentner ausfallen, der 45 Jahre immer zum Durchschnittslohn gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat. Das Rentenniveau zeigt somit an, wie sich die Renten im Zeitablauf im Verhältnis zu den Löhnen entwickeln. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48,15 Prozent. Sicher ist: Bis 2025 wird das Renten Niveau nicht unter 48 Prozent absinken. Ob es dabeibleiben wird, hängt im Wesentlichen davon ab, über welchen Zeitraum und in welcher Höhe Arbeitnehmer ihre Rentenbeiträge geleistet haben.

3. Irrtum: Meine Rentenbeiträge werden für meine spätere Rente zurückgelegt

Auch das trifft nicht zu. Tatsache ist: Die laufenden Zahlungen an die Rentner werden geleistet durch die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie die mehr als 100 Milliarden Euro Zuschuss vom Bund. Das ist so im Generationenvertrag verankert. Insofern müssen nachfolgende Generationen die Rente für diejenigen aufbringen, die heute die Beiträge leisten. Doch mit der demographischen Entwicklung tun sich beim Generationenvertrag Probleme auf: Auf immer mehr Rentner kommen immer weniger erwerbstätige Menschen.

4. Irrtum: Ich muss meine Rente nicht versteuern

Dies ist ein nach wie vor ein weit verbreiteter Irrtum. Fakt ist: Der Anteil der steuerpflichtigen Rente steigt mit dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2023 in Rente geht, zahlt auf 83 Prozent seiner Rente Steuern, 17 Prozent bleiben steuerfrei. Beim Rentenjahrgang 2024 sind es 84 und 16 Prozent. Nach den aktuellen Gesetzen steigt der Steueranteil bis 2040 auf 100 Prozent.

Garantiert steuerfrei bleibt nur, wenn die Rente niedriger als der Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro für Alleinstehende ist. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Die Sätze werden jährlich erhöht.

5. Irrtum: Wenn ich mehr verdiene, wächst auch meine Rente immer stärker

Das stimmt so nur zum Teil. Fakt ist: Diejenigen, die mehr verdienen und somit höhere Beiträge leisten, werden zukünftig höhere Renten erhalten als Durchschnittsverdiener mit gleich vielen Beitragsjahren. Dennoch zahlen Topverdiener nur auf einen Teil ihres Einkommens Beiträge. Insofern wachsen deren späteren Rentenansprüche nicht parallel zu ihrem Verdienst. Das ist geregelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2023 bei einem Bruttojahreseinkommen von 87.600 Euro. Liegt also das Gehalt darüber werden keine Beiträge an die Rentenkasse fällig.

Wo liegt die Höchstrente?

Die Höchstrente liegt derzeit bei 3.154 Euro im Monat. Um dies zu erreichen, muss ein Rentner über 45 Jahre hinweg ein Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze erhalten haben. Dies ist eher unwahrscheinlich, da insbesondere in den ersten Berufsjahren in der Regel nicht so hohe Verdienste generiert werden.

Expertentipp der Blumenau Finanzplanung:

Verlassen Sie sich nicht auf den Staat. Bedenken Sie, dass die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter kommen und die Zahl der Beitragszahler schrumpft. Diese Entwicklung wird spürbare Auswirkungen auf die Renten, Pflege-/Krankenkosten und Immobilienpreise haben.

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