Private Krankenversicherung: Steuern sparen und Kosten senken
PKV: Zuschüsse vom Arbeitgeber und der Rentenkasse sind möglich
Gemeinsam ist diesen drei Wegen, dass die PKV- Versicherten vorab etwas Geld investieren müssen. Auch ist eine kluge Planung vorab sinnvoll insbesondere dann, wenn Steuern gespart werden soll. Es sollten die Beträge, die geltend gemacht werden können im Vorhinein genau berechnet werden, um den Maximalbetrag abzusetzen. Erst danach können entsprechende Zahlungen vorgenommen werden. Auch bleibt immer ein Restrisiko bestehen, denn bei allen drei Spartricks wird der finanzielle Benefit nur über die Jahre bzw. Jahrzehnte erzielt.
Spartrick 1 für Angestellte: Arbeitgeber beim Ansparen beteiligen
Gehen privat Krankenversicherte in Rente, fällt ihr monatliches Einkommen auf der einen Seite wesentlicher geringer aus. Auf der anderen Seite bleiben die Beträge für ihre private Krankenversicherung konstant hoch. Lediglich der Betragsanteil für die Krankentagegeldversicherung fällt weg, wobei dieser Anteil nur einen kleinen Teil ausmacht. Viele PKVs bieten daher häufig ihren Versicherten sogenannte Beitragsentlastungstarife an. Hier sparen Versicherte Geld für die Zeit nach der Berufstätigkeit an mit dem Ziel, die Krankenkassenbeiträge, um den angesparten Beitrag zu reduzieren. Verbraucherschützer allerdings raten von diesen Zusatzverträgen ab, da die Verzinsung gering aber die Kosten hoch ausfallen.
Aus Sicht der Blumenau Finanzplanung kann ein solcher Zusatzvertrag insbesondere für angestellte PKV- Kunden durchaus lukrativ sein insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, denn der Beitragsentlastungstarif ist Teil der Privaten Versicherung. Gleichwohl gilt für den Arbeitgeberzuschuss eine Höchstgrenze, die sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt. Sie liegt dieses Jahr bei 421,76 Euro (Stand 2024). Liegt also der Gesamtbetrag über 843,52 Euro muss der Versicherte den übersteigenden Betrag aus der eigenen Tasche bezahlen. Sollte also der Beitrag des Versicherten bereits naher dieser Grenze liegen rät die Blumenau Finanzplanung von einem Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs ab. Vielmehr empfiehlt sie in diesem Fall privates Geld mit kostengünstigen ETFs oder Fonds anzulegen.
Spartrick 2: Einzahlung in die Rentenversicherung
Ein weiterer Trick, um Geld zu sparen ist die Einbindung der gesetzlichen Rentenversicherung. Privatversicherte, die also Steuern sparen möchten, müssen dort versichert sein. Gleichzeitig erhalten sie auch höhere Zuschüsse zu ihrer PKV. Um diese zu erhalten, müssen sie freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse vornehmen. Dies ist ab dem Alter von 50 Jahren möglich.
Diese Sonderzahlungen fallen mit bis zu 100.000 Euro recht hoch aus. Damit sich diese Summe amortisiert, müssen Rentner über 21 Jahre Rente beziehen aber nur dann, wenn sie vergessen haben ihre Einzahlungen bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Verteilen und vermerken sie ihre Einzahlungen über mehrere Jahre, können sie den maximalen Betrag absetzen und bekommen somit 42 Prozent der Zahlungen bei Vorliegen des Höchststeuersatzes vom Finanzamt zurück. In diesem Fall reduziert sich die Zeit der Amortisation auf 12 Jahre. Gleichzeitig erhalten privat Versicherte in der Rentenphase einen Aufschlag von 8 Prozent auf ihre Rente als Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung.
Spartrick 3: Bezahlung der Krankenkassenbeiträge im Voraus
Den meisten privat Krankenversicherten dürfte nicht bekannt sein, dass es möglich ist, die Beiträge für bis zu drei Jahren im Voraus zu bezahlen. Der Clou daran ist: Wer seine Krankenversicherungsbeiträge im Voraus entrichtet, kann diese im Jahr der Zahlung in voller Höhe steuerlich geltend machen. Wer bis zum 21. Dezember die Vorauszahlung leistet, mindert sein zu versteuernden Einkommen als Selbstständiger um über 19.000 Euro, als Arbeitnehmer um über 8.500 Euro – ohne zweifelhafte Abschreibungsprojekte.
Aus Sicht der Blumenau Finanzplanung ist es auf jeden Fall eine Überlegung wert, die Beiträge zur Krankenversicherung nicht monatlich zu entrichten, sondern im Voraus zu bezahlen.