Private Krankenversicherung: Sparpotenzial bei internem PKV Tarifwechsel
Was ist bei einem Tarifwechsel in der PKV zu beachten?
Was die wenigsten Versicherten wissen: Privat Krankenversicherte haben die Möglichkeit, bei ihrer privaten Krankenversicherung in einen günstigeren, gleichartigen Tarif zu wechseln. Dabei nehmen sie die jahrelang angesparten Rückstellungen komplett mit in den neuen Tarif bzw. lassen sie sich dort anrechnen. Festgeschrieben ist dieses Wechselrecht in § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Für langjährige Versicherte ist dies häufig die einzige Möglichkeit, ihre Kosten zu senken. Für bestehende Leistungen darf es keine neuen Wartezeiten, Risikozuschläge oder Ausschlüsse geben. Einzig und allein für Mehrleistungen des neuen Tarifs sind Mehrleistungen zulässig. Und die Versicherer müssen ihre Kunden jedes Mal vor einer bevorstehenden Beitragserhöhung auf ihr Wechselrecht informieren. Versicherungsnehmern, die älter als 60 Jahre alt sind, müssen konkrete Tarife mit niedrigeren Beiträgen vorgeschlagen werden, sowie ihr aktuell verkaufsstärkstes Angebot sowie über die Sozialtarife Standard und Basistarif.
In der Tat werden viele Versicherer schon früher aktiv und gehen auf ihre Kunden zu. Letzten Endes sind sie vom Verband der privaten Versicherung zum Einhalten der „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ dazu verpflichtet. Mittlerweile zeichnen Versicherer ihren Kunden bereits ab dem 55. Lebensjahr Wechselmöglichkeiten auf. Doch hat sich hieraus für die Versicherungsnehmer etwas verbessert? Es zeigt sich, dass einige Versicherer sich hinsichtlich eines Wechsels kooperativ zeigen. Andererseits gibt es unter ihnen aber auch einige schwarze Schafe, die aufgrund des o.g. Leitfadens den Tarifwechsel künstlich in die Länge ziehen oder noch viel schlimmer, ihren Kunden einen deutlichen schlechteren Tarif offerieren.
Expertentipp: Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt daher ihren Kunden, nicht automatisch dem ersten Vorschlag des Versicherers zu folgen. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Wechselwillige beim Versicherer häufiger nachfragen sollten, da sie im Zweifel nur dann Informationen erhalten, wenn sie aktiv danach gefragt haben. Zweifelsohne sollte vom Versicherten vor einem Tarifwechsel der Alternativtarif Punkt für Punkt akribisch geprüft werden. Denn ist der Wechsel erst einmal vollzogen, lassen sich Änderungen nicht ohne Weiteres wieder rückgängig machen. Selbst Gesunde können sich manchmal durch erneute Gesundheitsprüfungen nicht wieder in einen Tarif mit höheren Leistungen „einkaufen“. Besonderes Augenmerk sollten Wechsler auf sogenannte günstigere Hausarzt- oder Primärarzttarifen legen. Denn hier müssen Versicherte oftmals 20 bis 30 Prozent der Behandlungskosten aus eigener Tasche tragen.
Auch bieten Versicherer ihren Kunden häufig eine Erhöhung des Selbstbehaltes an, um somit eine Beitragssenkung herbeizuführen. Doch auch hier sollten Versicherungsnehmer vorsichtig sein, da sie von dem höheren Selbstbehalt nicht einfach zurück wechseln können. Bei einem niedrigeren Selbstbehalt handelt es sich um eine Mehrleistung, und der Versicherer kann eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Generell sollten aber Versicherungsnehmer keine Angst vor einer Gesundheitsprüfung haben. Denn manchmal zeigt sich, dass Kunden einen Vertrag mit besseren Leistungen auch ohne Probleme erhalten.
Versicherungsnehmer, die seit Jahrzehnten privat versichert sind, dürfen zwischen allen Tarifen ihres Versicherers wechseln. Bei einem Wechsel in einem nach dem 20.Dezember 2012 entstandenen Tarif, reduzieren sich die künftigen Auswahlmöglichkeiten erheblich. Seitdem dürfen Versicherer nur noch Unisex- Tarife anbieten.
Letzten Endes benötigen Wechsler einen langen Atem. Mitunter kann der Weg zu einem günstigeren Tarif sehr mühselig sein. Hier können unabhängige Dienstleister wie die Blumenau Finanzplanung einen Tarifwechsel professionell begleiten.
Fakt ist: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist für Versicherte, die das 55. Lebensjahr erreicht haben, nicht mehr möglich. Und eine Kündigung aus Protest für jemanden, der sich vor 2009 hat privat versichern lassen, ist aus Sicht der Blumenau Finanzplanung nicht empfehlenswert. Zum einen gehen bei einer Kündigung die gesamten Altersrückstellungen verloren und zum anderen müssen diese bei einem neuen Versicherer durch höhere Beiträge von null an neu aufgebaut werden. Zumal Versicherungsnehmer, die zwischenzeitlich erkrankt sind oder einen schweren Unfall hatten, defacto keinen neuen Vertrag mit halbwegs akzeptablen Konditionen bekommen würden