Prämiensparverträge: Wichtige Leitsatzentscheidung des BGH steht noch aus
Sparkasse Aachen bietet ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Ausgleichszahlungen an
Die Blumenau Finanzplanung weist an dieser Stelle daraufhin, dass bis dato allerdings noch Musterverfahren um den Referenzzinssatz laufen, nach Klagen der Verbraucherschützer in mehreren Verfahren. Insofern steht den Sparkassenkunden somit womöglich eine höhere Nachzahlung zu, als ihnen von der Sparkasse in dem Schreiben mitgeteilt wurde. Die Blumenau Finanzplanung rät daher allen Inhabern von Prämiensparverträgen, die Leitsatzentscheidung des BGH abzuwarten.
Hintergrund: Prämiensparverträge waren lange bei den Sparkassen Bestseller. Sparer erhielten zusätzlich zum Zins eine jährliche Prämie, die mit der Laufzeit kontinuierlich stieg. In Niedrigzinsphasen wurden die Sparprämien für die Sparkassen allerdings zunehmend zur Belastung, und daher kündigten sie die alten Prämiensparverträge.
Gut für Prämiensparer: Solange ihr Vertrag läuft, verjährt ihr Recht auf einen Zinsnachschlag nicht. Ab der Kündigung des Prämiensparvertrags allerdings läuft die Verjährung. Sobald nach Ende des Jahres, in dem die Sparkasse den Vertrag gekündigt hat, drei Jahre vergangen sind, ist das Recht auf eine Zinsnachzahlung nicht mehr durchsetzbar. Die Verjährung können Ex-Prämiensparer stoppen, indem sie ihre Rechte zur Musterfeststellungsklage gegen ihre Sparkasse anmelden.