Prämiensparverträge: Kunden erhalten zu wenig Zinsen
BaFin erhöht Druck auf Sparkassen
Daher hat die Finanzaufsicht jüngst eine Anhörung für eine geplante allgemeine Verfügung veröffentlicht. Damit will die BaFin erreichen, dass vor allem Sparkassen ihre Kunden über mögliche Nachzahlungen aufklären sowie Zahlungen zusichern. Nicht nur Zinsanpassungsklauseln sollen erläutert werden. Vielmehr müssen Institute ihren Kunden erklären, ob sie geringere Zinsen erhalten haben.
Die BaFin bot Sparkassen dabei zwei Optionen an. Entweder sie entscheiden sich „unwiderruflich eine Nachzahlung zuzusagen“, wobei die Zahlung sich dann an zu erwartenden Gerichtsurteilen orientieren würde. Oder die Banken bieten von sich aus, also proaktiv ihren Kunden eine Rückzahlung an. Bereits Anfang Dezember hatte die BaFin hierzu Stellung bezogen und zwar auf die Seite der Kunden und Verbraucherschützer. Damals wurde Bankkunden bereits empfohlen, ihre Prämiensparverträge sorgfältig prüfen zu lassen.
Betroffen sind tausende laufende Sparverträge, die vor allem von Sparkassen stammen. Zinsanpassungsklauseln sollen jahrelang von den Kreditinstituten falsch angewendet worden sein mit dem Ergebnis, dass Kunden zu geringe Zinszahlungen erhalten haben. Verwiesen wird dabei auf ein Urteil des BGH aus dem Jahr 2004. Die Sparkassen wiederum lehnen den Vorwurf vehement ab und versichern ihre angemessene Vorgehensweise bei den betroffenen Sparverträgen.
Verbraucherzentrale schätzen, dass Hunderttausende Bankkunden betroffen sind und jedem Bankkunden Nachzahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro zustehen.