Prämiensparen: Bank- und Sparkassen müssen wegen unwirksamer Klauseln Zinsen nachzahlen
Bank- und Sparkassenkunden erhalten Angebote von Zinsnachzahlungen
Fakt ist: Viele langfristige Sparverträge bei Banken und Sparkassen haben eine unzulässige Vertragsklausel. In der Regel handelt es sich um „S-Prämiensparen flexibel“ Verträge aus den Jahren 1990 bis 2010. Schätzungsweise mehr als eine Million solcher Verträge dürften existieren. Allein im Raum Aachen, Düren und Heinsberg sind ca. 20.000 Sparkassenkunden betroffen, die vor 2005 solch einen Sparvertrag abgeschlossen haben.
Die gute Nachricht vorab: Jeder Kunde von diesen Sparverträgen wird am langen Ende Zinsnachzahlungen erhalten.
Die betroffenen Kunden in der Städteregion erhalten nun in den nächsten Wochen von ihren Banken Angebote über Zinsnachzahlungen. Die Verbraucherzentrale und die Blumenau Finanzplanung raten Kunden, sich nicht einfach auf Kompromissangebote ihrer Bank oder Sparkasse einzulassen. Sie empfehlen, die Kompromissangebote der Banken von unabhängiger Stelle prüfen zu lassen. Oder zu mindestens die Angebote mit gesunder Skepsis zu prüfen. Es ist keine Eile geboten, da selbst bei Kündigung des Vertrags durch die Bank, für betroffene Kunden ein Nachberechnungsanspruch für drei Jahre bestehe.
Fakt ist: Vielen Kunden mit einem Prämiensparvertrag ist gar nicht bewusst, dass ihnen überhaupt Zinsnachzahlungen zustehen. Diese können bis zu einige tausend Euro betragen. Betroffene können mithilfe eines Musterbriefes https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2021-10/musterbrief-zinsanderungen-grundverzinsung-sparvertrag_2.pdf bei den Verbraucherzentralen ihre Ansprüche prüfen lassen. Anzumerken bleibt an dieser Stelle aber auch, dass bis zum heutigen Zeitpunkt weder die Verbraucherzentralen noch die Banken wissen, welcher Referenzzinssatz tatsächlich für eine Nachberechnung zugrunde gelegt werden sollte. Dies wird aller Voraussicht nach auch noch etwas dauern da eine endgültige Entscheidung wahrscheinlich erst beim BGH fallen wird.