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07.01.2021

PKV im Alter

Beitragsersparnis durch Tarifwechsel möglich

Dennoch gibt es für Rentner Möglichkeiten, die monatlichen Beiträge zu senken:

  • Wegfall des gesetzlichen Zuschlags von 10 Prozent, den Privatversicherte bis zum 60. Geburtstag auf ihren Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen
  • Wegfall der Krankentagegeldversicherung, die einen Verdienstausfall bei längerer Krankheit abfedert .

Mit Rentenbeginn entfällt der Anteil zur Krankenversicherung, den bis dahin der Arbeitgeber übernommen hat. Allerdings erhalten Rentner auf Antrag einen Zuschuss des Rentenversicherungsträgers. Bei Vorliegen einer gesetzlichen Rente werden mit bis zu 7,85 Prozent der gesetzlichen Rente bezuschusst.   
Der Zuschuss wird mit der Rente ausbezahlt und ist steuerfrei. Er wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss separat (am besten gleich mit dem Rentenantrag) beantragt werden.

Weitere Möglichkeiten einer PKV-Beitragssenkung
Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist, selbst bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze, in der Regel keine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich.  
Trotzdem haben privat Versicherte die Möglichkeit, mit einem Wechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung, ihre Beiträge zu senken. Sie können in gleichartige günstigere Tarife ihrer Gesellschaft wechseln. Dadurch können in manchen Fällen einige Hundert Euro im Monat gespart werden. Entscheidend dabei ist, dass alle im Vertrag erworbenen Rechte und Leistungen - hier vor allem die Rückstellungen für Krankheitskosten im Alter - beibehalten werden müssen.
Auch ein interner Wechsel zu einem Tarif mit geringeren Leistungen kann selbst im höheren Alter oder bei schlechtem Gesundheitszustand erfolgen. So können Rentner auf Leistungen wie z.B. Einzelzimmerbelegung oder Heilpraktiker verzichten. Solche Ausklammerungen können monatlich mehrere Hundert Euro Einsparung mit sich bringen. Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt ihren Kunden allerdings, keine wichtigen Leistungen zu streichen, nur um den Beitrag zu senken.  
Eine weitere Möglichkeit der Beitragsreduktion ist, in den Standardtarif zu wechseln. Dieser Tarif bietet einen abgespeckten Leistungsumfang, ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Private Versicherer können die Altersrückstellungen auflösen und hiermit die monatlichen Beiträge senken. Der Beitrag des Standardtarifs ist begrenzt und liegt derzeit bei 706,28 Euro pro Monat (Wert für 2021). Der überwiegende Teil der Standardtarif-Versicherten zahlt deutlich weniger. Jedoch steht er nur Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind  

  • mindestens 65 Jahre alt sind
  • mindestens 5 Jahre alt sind und nicht mehr als 56.250 Euro brutto im Jahr verdienen

Als letzte Möglichkeit ist auch ein Wechsel in einen Basistarif möglich. Solch ein Tarif ist allerdings nur in Extremfällen geeignet. Der Basistarif der PKV ist eine Art Grundtarif, der die privaten Krankenversicherungen dazu zwingt, Leistungen anzubieten, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Der Beitrag ist derzeit, selbst bei langjährigen Kunden, sehr hoch. Er ist auf 928,80 Euro monatlich begrenzt (Stand 2021). Werden Kunden allerdings durch die Versicherungsbeträge nachweislich hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts, müssen die Versicherer die Beiträge auf die Hälfte des gesetzlichen Höchstbeitrags reduzieren. In aller letzter Instanz springt der Sozialhilfeträger ein.


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