Neues Urteil des Bundesgerichtshofes

Lebensversicherer dürfen bei Alt-Verträgen Reserven kürzen

Diese Reserven sind Teil der Rendite von Lebensversicherungen, neben Garantiezins, laufendem Zinsüberschuss und Schlussüberschuss. Betroffen sind alle Versicherungsnehmer die mit ihrer Lebensversicherung für ihr Alter vorgesorgt haben; gemäß Bundesfinanzministerium enden jährlich 7 Prozent aller Verträge.

Die Grundproblematik sind die anhaltend niedrigen Zinsen, durch die die Versicherer ihren Kunden nicht mehr die zugesagten Gewinne garantieren können. Ältere, höher verzinsliche Staatsanleihen, deren Gewinne nach wie vor gut sind und die den ausscheidenden Versicherten eigentlich zustehen würden, dürfen nicht zulasten Versicherten mit neueren Verträgen verkauft werden. Einzig die Gewinne aus Immobilienanlagen und Aktiengeschäften werden nicht gekürzt.

Seit der Reform 2014 muss an erster Stelle sichergestellt sein, dass die Garantiezusagen für alle Versicherten trotz Zinsflaute dauerhaft eingehalten werden.