Nachhaltige Geldanlage: Einstufung von grünen Investments soll Klarheit verbessern
EU-Aktionsplan fordert klare Einstufung von ESG-Fonds
Nach Meinung vieler Experten wird der Umbau zu einer grüneren Wirtschaft nur gelingen, wenn neben öffentlichen Milliarden auch Privatleute den Umbau über nachhaltige Investitionen mittragen. Es wird davon ausgegangen, dass der überwiegende Teil der Anlegerkunden eine konkrete Nachfrage an nachhaltigen Investments wohl nicht ablehnen wird. Erwartet wird vielmehr, dass die neuen Regeln einen weiteren Schub bei den nachhaltigen Geldanlagen auslösen werden.
Diese Ergänzung zu MiFID II stellt nur ein Puzzlestück einer weitreichenden Regulierungsinitiative der EU (EU-Aktionsplan) dar, mit der die EU-Staatengemeinschaft die Klimaziele des Pariser Klimaabkommens erreichen versucht. Dieser beinhaltet drei wesentliche Ziele.
1.Steuerung der Kapitalflüsse zu nachhaltigen Investments
2. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
3. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
Übergeordnetes Ziel ist die private Kapitalisierung der Transformation ganzer Volkswirtschaften zu CO2- neutralem Wirtschaften.
Damit wird klar deutlich: ESG ist de facto kein kurzlebiger Trend. Vielmehr wird er sich zum gesellschaftlichen Mainstream entwickeln. Schon jetzt belegen zahlreiche Studien, dass langfristig Renditeaussichten nachhaltiger Investments nicht hinter traditionellen Investments zurückstehen.
Fakt ist aber auch: Nachhaltige Geldanlagen sind nicht frei von Risiken.
Denn trotz vielschichtiger Bestrebungen, gibt es bis dato noch keine einheitlichen internationalen Berichtsstandards bezüglich der Nachhaltigkeitsaspekte der Geschäftstätigkeit von Unternehmen. Standards, die beispielsweise festlegen, wann genau das K.O. Kriterium der sozialen Ausbeutung erfüllt ist und wo die Grenzlinie verläuft. Oder bei welcher Stückzahl die Massentierhaltung beginnt u.v.m. Der EU-Aktionsplan will diesbezüglich mehr Impulse setzen. Allerdings wird die Taxonomie- Verordnung, welche die Grundlage für einheitliche Berichtsgrößen zu Nachhaltigkeitseigenschaften sein soll, in diesem Jahr voraussichtlich nicht in Kraft treten. Aus Sicht der Blumenau Finanzplanung kann nur eine einheitliche Taxonomie und verbindliche ESG-Reportingstandards für Unternehmen perspektivisch mehr Verlässlichkeit schaffen.
SFDR: Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Die SFDR (Sustainable Finance Dicslosure Regulation), kurz “Offenlegungsverordnung“, ist Teil des EU-Aktionsplans und ein Schritt zu mehr Transparenz der Fonds. So müssen die Fondsgesellschaften ihre gesamten Fonds in eine von drei Kategorien einordnen. Sie werden in unterschiedlichen Artikeln der SFDR Artikel-6- Fonds, Artikel-8- Fonds oder Artikel-9- Fonds genannt. Anleger können bei Fonds, die als Fonds nach Artikel 8 oder 9 eingeordnet sind, sicher sein, nachhaltig zu investieren. Die Vorgehensweise, wie ESG-Überlegungen in den Investmentprozess integriert werden, wird von den Fondsgesellschaften offengelegt. Fondsmanager sind ab 2022 auch dazu angehalten, die Auswirkungen ihrer Anlagestrategie bezüglich ESG-Kriterien in einem Reporting zu dokumentieren. Ziel ist es, die tatsächliche Nachhaltigkeitswirkung einer Fondsanlage transparent zu machen. Somit verbindet die SFDR- Klassifizierung die Einordnung von Investmentprozessen mit der Dokumentation ihrer Wirkung auf das Portfolio.
Zusammenfassend kann festgehalten werden: Zum heutigen Stand gibt es keine eindeutig definierten Aussagen zur ESG-Qualität von Fonds. Ratings, Siegel und die SFDR-Klassifizierung geben allerdings durchaus eine Hilfestellung zur Orientierung.
Kurzum: Anleger müssen sich weiterhin sehr gut informieren bzw. informieren lassen, was sich hinter Finanzprodukten verbirgt, die als „nachhaltig“ und „grün“ vermarktet werden.
Die Blumenau Finanzplanung berät Sie gerne zu allen Fragen im Bereich nachhaltige Kapitalanlagen. Sie hilft Ihnen, Ihr Geld mit gutem Gewissen anzulegen.