Kündigungswelle alter Bausparverträge durch die Aachener Bausparkasse

Viele Bausparer widersetzen sich erfolgreich

Verbraucherschützer haben bereits beim Bundesverband der Verbraucherzentrale Klage eingereicht.

Die Maschinerie der Aachener Bausparkasse läuft einzigartig und auffällig ab. Kündigungen werden seitens der Bank auch ausgesprochen, wenn Sparer den Wechsel in einen schlechteren Tarif ablehnen. Kompromiss- und verhandlungsbereiter zeigt sich die Bank erst, wenn gegen den Wechsel widersprochen wird. Meistens wird dem Kunden erst nach Einschaltung eines Anwaltes und Erhebung einer Klage ein lukratives Vergleichsangebot unterbreitet.

Kommt es dann doch zu einem Verhandlungstermin beim Amtsgericht Aachen, glänzt die Aachener Bausparkasse mit Abwesenheit, was Versäumnisurteile und das Fortbestehen der alten Verträge zur Folge hat. Gleichzeitig umgeht sie damit einer Urteilsbegründung und verhindert, dass die Kündigungen vor dem Landgericht bzw. vor dem Bundesgerichtshof enden.

Bereits der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die derzeit niedrigen Zinsen keinen wichtigen Grund (§ 314 BGB) zur Kündigung der alten Verträge rechtfertigen. Daher wird von Anwälten empfohlen, gegen die Kündigungen vorzugehen und nicht gleich das erste Vergleichsangebot seitens der Bank anzunehmen.