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21.01.2021

Kriterien für einen Hausbau in Corona Zeiten

Allzeittief bei Bauzinsen zählt nicht allein

Psychologische Faktoren spielen bei ihrer Entscheidungsfindung für einen Hausbau derzeit eine wichtige Rolle und nicht allein die verlockende Höhe der Bauzinsen. Ein stabiler Arbeitsplatz mit einem gesicherten Einkommen stellt für viele Menschen ein maßgebliches Entscheidungskriterium für ein derart hohes Investment dar. Doch auch Banken verhalten sich bei der Vergabe von Krediten zunehmend zurückhaltend. So haben auch sie ihre Vergaberichtlinien deutlich angezogen. Insbesondere bei Beziehern von Kurzarbeitergeld agieren Bankinstitute mit erhöhter Vorsicht. Einige Banken verweigern in diesem Fall komplett eine Finanzierung, andere betrachten die langfristige Einkommensentwicklung und wiederum andere nehmen die Haushaltskasse der Darlehensnehmer stärker unter die Lupe. Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie in der jetzigen Zeit verkaufen möchten, müssen nach Meinung des Instituts der deutschen Wirtschaft keine Wertverluste befürchten. Dies wäre auch nicht zuletzt für Kaufwillige ein schlechtes Zeichen.

Laufzeit und Zinsen bilden die wichtigsten Eckpfeiler bei einer Finanzierung ab. Die Laufzeit beeinflusst neben den Zinsen, wie teuer ein Kredit wird. Grundsätzlich kann festgehalten werden: Je kürzer die Laufzeit, desto geringer der effektive Jahreszins und je länger die Laufzeit desto höher der effektive Jahreszins. Bei sehr langen Laufzeiten erheben die meisten Banken Aufschläge. Darlehen mit längerer Laufzeit sind teurer als Kredite die schneller getilgt werden. Allerdings müssen Darlehensnehmer bei kurzen Laufzeiten auch vergleichsweise hohe Rückzahlungsraten mit einkalkulieren. Die bankenunabhängige Blumenau Finanzplanung empfiehlt daher die Laufzeit wie folgt abzuwägen:

Möglichst kurz um den Jahreszins und die Kreditkosten auf einem niedrigen Niveau zu senken und ausreichend lang um das monatliche Haushaltsbudget nicht zu stark zu belasten.

Darlehensverträge über 15 Jahre sind empfehlenswert, da diese bei früherer Tilgung bereits ab einer Laufzeit von 10 Jahren nach Paragraph 489 BGB kündbar sind. Gleichwohl sollte eine Tilgung von drei Prozent angestrebt werden, um die Restschuld nach Auslaufen der Finanzierung möglichst gering zu halten, um spätere Zahlungsschwierigkeiten der Darlehensnehmer zu vermeiden.

Expertentipp der Blumenau Finanzplanung:

Neben der Option zur Sondertilgung ist es empfehlenswert, die Möglichkeit eines Tilgungssatzwechsels mit in den Darlehensvertrag aufzunehmen, um flexibel auf eventuell sich ändernde Einkommenssituationen reagieren zu können.

Die unabhängige Finanzberatung Blumenau Finanzplanung berät Sie gerne bei Ihren Finanzierungsüberlegungen.

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