Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)

Kapitalanlage Aachen

Mit dem sogenannten Investmentsteuerreformgesetz werden Investmentfonds zum Steuersubjekt. Deutsche Publikumsfonds zahlen eine Steuer in Höhe von 15% auf deutsche Dividenden und deutsche Immobilienerträge (Mieten und Verkaufsgewinne). Um eine Doppelbesteuerung der Kapitalerträge zu verhindern, wird über eine Teilfreistellung je nach Anlageart ein Teil der Erträge steuerfrei gestellt. Die Teilfreistellung beträgt: 0% bei sonstigen Investmentfonds, 15% bei Mischfonds (Aktienquote >25%) und fondsgebundene Versicherungen, 30% bei Aktienfonds (Aktienquote >50%), 60% bei offenen Immobilienfonds bzw. 80% bei Anlageschwerpunkt im Ausland.

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