Immobilienkauf in Belgien
Welche rechtlichen und steuerlichen Aspekte gilt es zu beachten?
Das liegt zum einem an dem hohen Lebensstandard den Belgier genießen und zum anderen an den Immobilienpreisen, die im Vergleich zu beispielsweise deutschen Immobilienpreisen, deutlich geringer ausfallen. Auch gibt es für ausländische Immobilienerwerber keine Einschränkungen hinsichtlich des Immobilienkaufrechtes.
Im Folgenden werden wichtige Eckdaten für den Erwerb einer Immobilie in Belgien angeführt:
Der Abschluss des Kaufvertrages:
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Kaufvertrag finden sich in den Artikeln 1582 ff. des belgischen Zivilgesetzbuchs (Code Civil).
Im Gegensatz zum deutschen Recht geht beim Abschluss des Kaufvertrages die Immobilie direkt auf den Käufer über. Gleichwohl kann vereinbart werden, dass das Eigentum erst bei Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer übergeht.
In der Regel erfolgt der Abschluss des Kaufvertrages mit anschließender notarieller Beurkundung. Ein Vorvertrag, der auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtet ist, steht gemäß 1589 Abs. 1 dem Kaufvertrag in der Wirksamkeit gleich. Infolgedessen bindet ein Kaufvorvertrag beide Parteien bereits abschließend. Art. 1584 erlaubt jedoch, den Vertrag auflösend oder aufschiebend bedingt zu schließen. In den meisten Fällen wird der Erhalt der Finanzierungszusage oder die notarielle Beurkundung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes als Bedingung vereinbart.
Im Gegensatz zum deutschen Recht liegt beim belgischen Kaufvertrag keine Formvorschrift vor. Zeitlich befristet ist die notarielle Beurkundung des privatschriftlichen Kaufvertrages oder des Vorvertrages. Innerhalb von vier Monaten muss von Gesetz wegen einer notariellen Beurkundung erfolgen. Wenn auch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung, ist letzten Endes der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages ähnlich wie im deutschen Recht, auch in Belgien notwendig. Auch hat der belgische Käufer das Recht, den Notar zu bestimmen.
Vertragliche Pflichten der Parteien:
Wichtig zu beachten: Der Ausschluss der Haftung für offensichtliche Mängel ist deutlich breiter aufgestellt als im deutschen Recht. Das bedeutet: Der Verkäufer haftet nicht für offensichtliche Sachmängel an der Immobilie, von denen der Käufer hätte Kenntnis haben können. Infolgedessen sollte der Käufer die Kaufsache gründlichst untersuchen. Sollten Mängel an der Immobilie vorliegen, kann er die Immobilie als nicht vertragsgemäß zurückweisen. Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer den Kaufvertrag nicht erfüllt hat und somit die Regeln über die Nichterfüllung anstelle der Gewährleistungsansprüche wirksam werden. Die Gewährleistungsfrist für die Mängelhaftung beträgt im belgischen Recht gemäß Artikel 2262 bis zu zehn Jahre. Diese lange Gewährleistungsfrist wird temperiert durch Artikel 1648,
Gebühren:
Insgesamt belaufen sich die mit einem belgischen Immobilienerwerb verbundenen Kosten auf ca. 15% des Kaufpreises inklusive der notariellen Beurkundung. Die üblichste ist dabei die Registrierungsgebühr, die stattliche 12,5% des Kaufpreises beträgt (in Flandern 10%).
Sogenannte Einregistrierungskosten auf das Grundstück fallen beim Kauf einer neu erbauten Immobilie an. Die hierauf errichteten Gebäude werden mit einer Mehrwertsteuer von 21% belastet.
Weiterhin werden jährlich Steuern gemäß dem "Katastereinkommen" fällig. Sie sind mit der deutschen Grundsteuer vergleichbar; sie gelten jedoch als Einkommen.
Die Blumenau Finanzplanung hat bereits viele belgische Immobilienkäufer begleitet.
Beachten Sie bitte: Wenden Sie sich bei Interesse zunächst an uns, bevor Sie Ihre Hausbank kontaktieren. Sobald Sie das konkrete Vorhaben mit dem Berater Ihrer Hausbank besprochen haben, haben wir keine Möglichkeit mehr, mit Ihrer Hausbank Sonderkonditionen für Sie zu vereinbaren. Sie lesen richtig, über uns erhalten Sie bei Ihrer Hausbank regelmäßig bessere Zinskonditionen, als wenn Sie die Finanzierung dort direkt abschließen.