Immobilienfinanzierung: Staatliche Förderung für energieeffiziente Neubauten
Geplanter Start des neuen KfW- Programms im März
Das Bundesbauministerium hat jüngst die neuen Eckdaten des 750 Millionen Euro schweren Förderprogrammes vorgestellt, worauf die Wirtschaft seit vielen Monaten gewartet hat.
Das neu aufgelegte Förderprogramm unterscheidet sich von den vorangehenden dadurch, dass zukünftig der komplette Lebenszyklus eines Gebäudes in den Fokus gerät, vom Bau über die Nutzung bis hin zum zukünftigen möglichen Rückbau. Somit entwickelt sich klimagerechtes Bauen von einer Kann- zu einer Muss-Entscheidung. Die geförderte KfW-Zinsvergünstigung kann jeder Bauherr ab März 2023 nach den neuen Kriterien beantragen.
KfW Programm für Neubauten: Welche Gebäude werden gefördert?
Alle Bauherren, die ein klimafreundliches und energieeffizientes Gebäude bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen, erhalten zinsverbilligte Kredite der KfW-Förderbank. Grundvoraussetzung ist, dass das Gebäude den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erfüllt. Eine höhere Förderung bekommen Bauherren, die zusätzlich nach den Vorgaben des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG-Plus) bauen.
Doch was bedeutet EH40?
Die „40“ im Programmnamen EH 40 bedeutet, dass ein Effizienzhaus höchstens noch 40% des mit dem Wert „100“ angesetzten gesetzlichen Standards an Energie verbrauchen darf. Der Vorteil eines solchen Gebäudes: Der Eigentümer spart Kosten für Heizung und Strom – und das Klima wird entlastet.
Anforderungen an die ökologische Qualität und Treibhausgasemissionen wie beispielsweise durch schadstoffarme Materialien beim Bau, sind mit dem zusätzlichen Qualitätssiegel verbunden. Bis zuletzt waren EH40-Gebäude nur noch in Kombination mit dem QNG-Siegel gefördert worden. Insofern umfasst die neue Förderung also mit dem QNG-Plus verschärfte Bedingungen. Dafür profitieren aber auch die Bauherren von einer Förderung, die nur die EH40 Anforderungen erfüllen und nicht auch die Anforderungen an das Qualitätssiegel.
Wer wird gefördert?
Sowohl Bauherren und Bauherrinnen sowie alle Ersterwerbenden können Förderungen beantragen. Das umfasst etwa natürliche Personen, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Genossenschaften, Unternehmer, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Ausgenommen sind grundsätzlich Bund, Länder sowie deren Einrichtungen und politische Parteien. Kommunen und Landkreise erhalten aber auch Investitionszuschüsse beispielsweise für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
Neues KfW-Programm 2023: Wie wird gefördert?
Anträge müssen bei der KfW gestellt werden und das bereits vor dem Beginn des Bauvorhabens. Grundsätzlich werden aus Bundesmitteln zinsverbilligte Kredite gewährt.
Bis zu welcher Höhe fällt die einzelne Förderung bei Wohngebäuden aus?
Werden nur die Bedingungen für das EH40 Gebäude erfüllt liegt die maximale Förderhöhe bei 100 TEUR pro Wohneinheit. Diese Fördersumme erhöht sich auf 150 TEUR, wenn auch zusätzlich das Qualitätssiegel QNG-Plus vorgelegt wird.
Welche Laufzeitvarianten wird es demnächst geben?
Die Anzahl der neu errichteten Wohneinheiten dient als Bemessungsgrundlage für die Kreditsummen. Dabei stehen folgende Laufzeitvarianten zur Verfügung:
1.) Bis zu zehn Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
2.) Bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
3.) Bis zu 25 Jahren bei maximal drei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre
4.) Bis zu 35 Jahre bei maximal fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten zehn Jahre
Für Nichtwohngebäude liegen andere Konditionen vor.
Woran orientiert sich der Zinssatz?
Grundsätzlich orientiert sich der Zinssatz für alle Antragsteller an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Derzeit beträgt die Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln bis zu vier Prozent jährlich bei einer Laufzeit von 35 Jahren und zehn Jahren Zinsverbilligung.
Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Neubauförderung?
Bis dato beträgt die vorgesehene Fördersumme der staatlichen Förderbank KfW mit zinsgünstigen Darlehen bei 750 Millionen Euro jährlich. Ab Juni 2023 soll zusätzlich eine neue Eigentumsförderung für Familien in Kraft treten, wofür 350 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt werden. Insofern liegt das komplette Volumen für klimafreundliche Neubauförderung bei zukünftig 1,1 Milliarden Euro.
Dieses angekündigte Fördervolumen in Höhe von ca. 1 Milliarden Euro ist aus Sicht des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe viel zu niedrig angesetzt, um die angestrebten Wohnungsbauziele zu erreichen. Zumal aus ihrer Sicht die potentiellen Bauherren demnächst doppelt belastet würden: zum einen mit den Kosten zur Erreichung des höheren Standards, zum anderen für die Zertifizierung.
Wieviel Geld wird für die energetische Sanierung bereitgestellt?
Aufgrund des hohen Bedarfs hat die Regierung den Fokus vor allem für die Sanierung von Bestandsimmobilien gelegt. Für das Jahr 2023 ist hier ein Budget von 13 Milliarden Euro vorgesehen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen an der Anlagentechnik, erneuerbare Energien für Heizungen beziehungsweise Heizungsoptimierung sowie der Gebäudedämmung.
Die Zuschüsse für die jeweiligen Einzelmaßnahmen erfolgen hier nicht über die KfW, sondern über die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Die Rahmenbedingungen für eine Baufinanzierung haben sich zuletzt erneut verschärft. Umso wichtiger ist es, auf alle Aspekte einer Finanzierung zu achten. Die Blumenau Finanzplanung hilft Ihnen gerne, ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept zu entwickeln. Denn eine gute Finanzierung ist mehr als nur eine günstige Zinskondition.