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27.02.2024

Immobilienfinanzierung 2024: Neue staatliche Fördermittel für Familien beim Hauskauf

Die neue Förderung KfW 300 hat hohe Anforderungen an Energiestandard

Das Förderprogramm unterstützt vorrangig Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Kauf eines neugebauten, klimafreundlichen Hauses. Familien können dabei maximal einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von 270.000 € erhalten. Es handelt sich um den Nachfolger des Baukindergeldes, welches damit abgelöst wird.

In unserem Blogbeitrag möchten wir Ihnen ausführlich das neue Förderprogramm KfW 300 vorstellen.

Wer wird gefördert?

Die folgenden Voraussetzungen für eine etwaige Inanspruchnahme der Förderung müssen erfüllt sein:

  • Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € für jedes weitere.
  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahre
  • Die Immobilie ist zu mindestens zu 50% im Besitz des Antragsstellenden
  • Zum Zeitpunkt der Antragsstellung leben die angegebenen Kinder im Haushalt und sind nicht älter als 18 Jahre
  • Die Immobilie wird für mindestens 5 Jahre selbstgenutzt
  • Die Immobilie muss nach Fertigstellung den Anforderungen an ein besonders klimafreundliches Effizienzhaus 40 entsprechen
  • Das Bauvorhaben wird von einer Fachkraft für Energieeffizienz begleitet.

Fakt ist: Die Bundesregierung legt bei der Implementierung des neuen Förderprogrammes ihren Fokus stark auf eine klimafreundliche Bauweise. Aus diesem Grund hat sie 2 Förderstufen entwickelt, die maßgeblich für einen Neubau der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ sind.

Klimafreundliches Wohngebäude

Gefördert wird, wenn die Immobilie die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 vorweist. Zudem sollten die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus für das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ eingehalten werden.

  Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG

Gefördert wird, wenn das Effizienzhaus 40 zusätzlich den Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ entspricht. Das Qualitätssiegel ist von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle auszustellen.

Was wird gefördert?

Nachfolgend fasst die Blumenau Finanzplanung zusammen, was genau gefördert wird und was nicht.

Gefördert wird:

  • Der Neubau oder der Ersterwerb von Wohngebäuden
  • Die Nebenkosten wie Gutachten, Baugerüst, Architekten- oder Ingenieurkosten
  • Eine Nachhaltigkeitszertifizierung
  • Die Planung sowie Baubegleitung durch Energie-Effizienz-Experten
  • Ein Berater für Nachhaltigkeit

Festzuhalten bleibt, dass ausschließlich immer nur eine Wohneinheit gefördert wird

Demgegenüber wird nicht gefördert:

  • Eine Umschuldung bestehender Kredite
  • Eine Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Der Kauf eines Grundstücks
  • Ferienimmobilien

Wie ist der Ablauf der Förderung?

Im ersten Schritt muss geprüft werden, ob der Antragssteller sowie die gewünschte Immobilie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.

Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt bei der Prüfung bei der Familie anzufangen. Denn ist beispielsweise das Haushaltseinkommen der Familie zu hoch, muss sich der Antragssteller gar nicht weiter mit dem Programm beschäftigen.

Im nächsten Schritt muss abgewogen werden: Soll der Bau oder Kauf der Immobilie besonders klimafreundlich mit den entsprechenden Fördermitteln oder ggf. etwas weniger klimafreundlich, aber dafür günstiger, durchgeführt werden?

Fällt am Ende die Entscheidung für eine Inanspruchnahme der Förderung KfW 300, muss für die Förderung und Begleitung des Bauvorhabens ein Energie-Effizienz-Experte hinzugezogen werden.

Gut zu wissen:

Grundsätzlich kann die Förderung „Wohneigentum für Familien“ mit anderen Förderprodukten kombiniert werden. Es gilt dabei zu berücksichtigen, dass die Summe aus den Krediten sowie den Zuschüssen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen darf. Die beantragten Förderungen dürfen also nicht höher sein wie die Kosten, die für den Bau oder Kauf der Immobilie ausgegeben werden.

Eine Kombination mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (297, 298) ist nicht möglich.

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