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28.11.2024

Immobilie als Schonvermögen

So schützen Sie Ihr Zuhause im Pflegefall vor dem Sozialamt

Fakt ist: Die Pflege im Alter kann schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Insbesondere dann, wenn die eigenen Ersparnisse nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, tritt oft das Sozialamt ein. Dieses prüft in der Regel, ob es Vermögen zurückfordern kann - einschließlich der Immobilie. Sicherlich aus Sicht der Solidargemeinschaft ist das verständlich. Doch für die Betroffenen ist es in der Regel dramatisch. Daher fragen sich viele Menschen: Wie kann ich mein Eigenheim schützen, sodass es als Schonvermögen gilt und unantastbar bleibt?
Im folgenden Beitrag führt die Blumenau Finanzplanung an, wie Sie Ihre Immobilie absichern können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Was bedeutet Schonvermögen im Pflegefall?
Bestimmte Vermögenswerte gelten als sogenanntes Schonvermögen und sind daher geschützt. Das bedeutet, dass das Sozialamt im Pflegefall nicht auf Ihr gesamtes Vermögen zugreifen darf. Dazu zählt auch unter anderem Ihre Immobilie.  Dies ist besonders dann der Fall, wenn das Eigenheim als angemessen und von Ihnen selbst oder von Ihren nahen Angehörigen weiterhin bewohnt wird.
Doch wann genau ist Ihre Immobilie im Pflegefall geschützt?
Damit Ihr Haus oder Ihre Wohnung zum Schonvermögen gezählt wird, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein.


1.    Selbstgenutzte Immobilie
Wohnen Sie oder Ihr Ehepartner in Ihrer eigenen Immobilie, bleibt in der Regel Ihre Immobilie unangetastet. Grund hierfür ist, dass das Sozialamt das Wohnen in den eignen vier Wänden als kostengünstiger einstuft als das Wohnen in einer Mietwohnung.

2.    Angemessene Größe
Grundvoraussetzung allerdings ist, dass die Größe der Immobilie angemessen sein muss
Es gilt:
•    Für eine Person gilt eine Wohnfläche von bis zu 90 Quadratmeter als angemessen
•    Für zwei Personen werden bis zu 120 Quadratmeter akzeptiert
Es gilt jedoch eine Ausnahme:  Wurde die Immobilie altersgerecht barrierefrei umgebaut, wird die Quadratmeterzahl vom Sozialamt oftmals großzügiger ausgelegt.

3.    Nutzung durch Angehörige
Wohnen Sie selbst nicht mehr in Ihrer Immobilie, sondern nahe Angehörige, wird sie als Schonvermögen eingestuft und ist somit geschützt.
Hierzu zählen Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie finanziell bedürftige Kinder oder Kinder, die Pflegeleistungen erbringen müssen.


Wie schützen Sie Ihre Immobilie vor dem Sozialamt?
1.    Es gibt die Möglichkeit, Ihr Haus zu schützen, indem Sie die frühzeitige Übertragung auf Angehörige vereinbaren. Doch die Blumenau Finanzplanung mahnt insbesondere vor einer Schenkung zur Vorsicht, da die Immobilie länger als zehn Jahre vor einem Pflegefall übertragen werden muss. Wird diese Frist nicht eingehalten kann das Sozialamt die Schenkung zurückfordern.
2.    Durch Eintrag eines Nießbrauchs oder Wohnrechts sichern sie sich weiterhin das Nutzungsrecht an der Immobilie. Insofern haben Sie auch Anspruch auf eventuelle Mieteinnahmen. Dies kann aus Sicht der Blumenau Finanzplanung dann eine sinnvolle Option sein, wenn die Kinder beispielsweise nicht einziehen können. Mit den Mieteinnahmen können eventuell auch die Pflegekosten gedeckt werden.

Fazit der Blumenau Finanzplanung:
Ihre Immobilie ist für Sie nicht nur eine Wertanlage, sondern gleichzeitig auch ein wertvoller Baustein für Ihre finanzielle Sicherheit im Alter. Mit der richtigen Strategie können Sie Ihre Immobilie als Schonvermögen absichern und so Ihre Existenz sichern.

 

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  • Tel. +49 241 40 15 8 - 30
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