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14.10.2021

Prämiensparen: Sparkassen und Banken drohen hohe Forderungen

Wie Prämiensparer jetzt aktiv werden können

Welche Verträge sind betroffen?

Überwiegend handelt es sich um Prämiensparverträge, die in den 1990 er und 2000er Jahren massenhaft abgeschlossen wurden. Sparkassen und Volksbanken seitdem über die Höhe der eingeräumten Zinsen weitestgehend frei entschieden. Die in den Prämiensparverträgen verankerte Zinsanpassungsklausel wurde daher als rechtswidrig eingestuft.

Wie im vorangehenden Artikel bereits angeführt handelt es sich um eine Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig. Die 1384 Kunden des Instituts, die sich der Klage angeschlossen haben, profitieren nun unmittelbar von diesem Urteil. Gleichzeitig hat die BGH-Entscheidung eine Signalwirkung für alle Klagen, welche sich auf Prämiensparverträge beziehen.

Wie werden die Zinsen demnächst berechnet?

Um eine genaue Berechnung der Ansprüche zu ermöglichen, muss die Bundesbank einen Referenz- Zinssatz für langfristige Spareinlagen festlegen. Die genaue Bestimmung des Zinssatzes durch das Oberlandesgericht Dresden mit Hilfe von Sachverständigen steht noch aus. Bis dato wurde vom BGH aber bereits festgelegt, dass Negativzinsen ausgeschlossen sind. Die Neuberechnung der Zinsen basiert auf der Grundlage der gesamten Laufzeit des Vertrages die meist 20 oder 25 Jahre beträgt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat rund 8000 Verträge unter die Lupe genommen. Sie errechnete eine durchschnittliche Nachforderung von 3.600 Euro.

Wie kommen Prämiensparer an ihre Nachzahlungen?

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sollten Kunden ihre Prämiensparverträge von einem Anwalt prüfen lassen und mögliche Nachforderungen über die Kanzlei geltend machen. Zur Info: Bei der Verbraucherzentrale kostet eine Erstberatung etwa 15 Euro und die genaue Nachforderung rund 85 Euro. Danach kann die Bank über die Forderung in Kenntnis gesetzt werden. Sollte das Geldhaus nicht reagieren, kann der Weg über eine Klage erfolgen. Diese sollte mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein.

Worauf müssen Sie achten?

Prämiensparer, deren Verträge nicht bereits 2017 oder früher endeten, werden aller Voraussicht nach eine Nachzahlung erhalten. Allerdings haben die Geldhäuser seit 2018 massenhaft Verträge gekündigt, und daher müssen Prämiensparer aktiv werden. Denn sobald nach Ende des Jahres, in dem der Vertrag gekündigt wurde, drei Jahre verstrichen sind, erlöscht auch das Recht auf einen Zinsnachschlag. An dieser Stelle bleibt auch anzumerken, dass ein schriftlicher Widerruf nicht unbedingt ausreicht, um die Verjährung zu verhindern. Daher empfiehlt die Blumenau Finanzplanung Beratung hinzuzuziehen.

Können Sparer mit einer freiwilligen Zahlung der Banken und Sparkassen rechnen?

Die Blumenau Finanzplanung rechnet nicht damit, dass die Geldhäuser ihre Kunden von sich aus auszahlen werden. Vielmehr haben sie bereits angekündigt, dass sie zunächst auf die Urteilsbegründung und die Klärung der offenen Fragen durch das OLG Dresden abwarten wollen. Mittels der Auferlegung einer Allgemeinverfügung hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) bereits versucht, Geldhäuser dazu zu zwingen, ihre Kunden zu informieren und ihnen gleichzeitig ein Angebot über eine Nachzahlung zu machen. Mehr als 1100 Geldhäuser legten dagegen Widerspruch ein. Hiergegen will die Bafin in Musterverfahren vorgehen.

Wie sollen Kunden auf ein Vergleichsangebot der Bank reagieren?

Die Blumenau Finanzplanung rät Prämiensparer dazu, ein Vergleichsangebot der Bank nicht voreilig anzunehmen. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass sie mit deutlich zu geringen Auszahlungen vertröstet werden.

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  • Tel. +49 241 40 15 8 - 30
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