Hauskauf: Vorsicht bei der Nebenkostenfalle

Grunderwerbssteuer sparen

Ferner berechnet ein Makler seine Courtage auf Grundlage des im Notarvertrag stehenden Kaufpreises.

Man kann diese Nebenkostenfalle allerdings umgehen, indem der Kaufvertrag richtig gestaltet wird:

  1. Weisen Sie die Preise für gebrauchte bewegliche Sachen und Gegenstände gesondert aus; auf diese wird dann keine Grunderwerbssteuer belegt.
  2. Käufer und Verkäufer schließen einen privaten schriftlichen Vertrag über die Übernahme von Einrichtungsgegenstände ab. Der Notarvertrag erfolgt nur über den Kauf der Immobilie.

Allerdings sollten Sie bei der Vertragsgestaltung realistische Preise der beweglichen Gegenstände ausweisen und nicht versuchen, realen Immobilienwert auf einen separaten Kaufvertrag umzumodeln. Immobilienverträge werden vom Fiskus akribisch auf Ihre Richtigkeit hin geprüft.