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13.02.2025

Vorsicht beim Fertighauskauf

Diese neun Vertragsfallen sollten Sie kennen

1. Unklare Bau- und Leistungsbeschreibung

Fakt ist: Eine wesentliche Herausforderung bei den Verhandlungen zum Abschluss des Bauvertrages ist es, alle Unterlagen in den Griff zu bekommen. Dies ist essenziell, denn die Bau- und Leistungsbeschreibung bestimmt, welches Haus Sie am Ende bekommen sollen.

Falle: Viele Anbieter werben mit günstigen Preisen, aber oft fehlen essenzielle Leistungen wie beispielsweise die Bodenplatte, der Keller, Hausanschlüsse oder Türen u.v.m.

Ein Vertragsbeispiel:

Die Leistung umfasst die Errichtung des Hauses gemäß beiliegender Zeichnung. Zusatzkosten für Fundamentarbeiten oder Erschließungskosten fallen bauseitig an.

Die Lösung der Blumenau Finanzplanung:

Prüfen Sie genau, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind. Bauseitig zum Beispiel bedeutet, dass der Bauherr für diese Kosten verantwortlich ist. Mit einer detaillierten Bauleistung und einer schlüsselfertigen Definition vom Anbieter können Sie sich im Vorfeld für ein späteres Gelingen absichern.

2. Unklare Festpreisgarantie

Falle: Einige Anbieter werben mit einem Festpreis. Dieser gilt aber häufig nur für wenige Monate. Verzögert sich also der Bau, drohen massive Mehrkosten.

Ein Vertragsbeispiel könnte wie folgt lauten:

Der Festpreis gilt für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Vertragsschluss. Danach wird die Vertragssumme der dann gültigen Preisliste des Auftragsnehmers angepasst.

Die Lösung der Blumenau Finanzplanung:

Bestehen Sie auf eine Festpreisgarantie von mindestens 12-18 Monate und lassen Sie sich diese schriftlich bestätigen.

Auch müssen Sie sich vom Vertrag lösen können beispielweise, wenn der Preis für das Haus vor Baubeginn um mehr als 5 Prozent steigt. Und das ohne Geld an die Baufirma zu zahlen.

3. Zahlungsplan mit versteckten Negativzinsen

Falle: Einige Anbieter fordern von den Bauherren hohe Vorauszahlungen, weit lange bevor überhaupt Leistungen erbracht worden sind. Dadurch verlieren Sie wiederum Zinserträge und tragen darüber hinaus auch ein hohes Insolvenzrisiko.

Vertragsbeispiel:

Bei Vertragsunterzeichnung werden 40 Prozent der Vertragssumme fällig, die nächste Zahlung folgt nach Lieferung des Bausatzes.

Lösung:

Bestehen Sie auf einen Zahlungsplan nach Makler- und Bauträgerverordnung. Dieser schützt Sie, indem Zahlungen erst nach erbrachter Leistung erfolgen müssen.

4. Nachträgliche Zusatzkosten für Sonderwünsche

Falle: Kleine Änderungen am Grundriss oder an der Ausstattung können unerwartet teuer werden.

Vertragsbeispiel:

Änderungen an der Standardausführung sind nach Vertragsabschluss möglich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

Lösung der Blumenau Finanzplanung:

Verlangen Sie vor Vertragsabschluss eine Preisübersicht von Sonderwünschen. Am besten lassen Sie sich Festpreise zusichern

5. Fehlende Bauzeitgarantie

Mögliche Falle: Manche Anbieter sichern sich ab, indem sie keine verbindlichen Bauzeiten nennen. Das kann zu monatelangen Verzögerungen und zu Mehrkosten führen da Sie nicht wie geplant in Ihr Haus ziehen könne.

Vertragsbeispiel:

Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 5- bis 7 Monate, abhängig von der Witterung und der Materialverfügbarkeit.

Lösung der Blumenau Finanzplanung:

Vereinbaren Sie eine vertraglich festgelegte Bauzeit mit konkreten Fertigstellungsterminen und einer möglichen Vertragsstrafe bei Verzögerungen.

6. Pflicht zur Abnahme trotz Mängel

Falle: In manchen Verträgen steht, dass das Haus auch mit kleineren Mängeln abgenommen werden muss. Das wiederum erschwert nachträgliche Reklamationen.

Vertragsbeispiel:

Der Bauherr verpflichtet sich das Haus bei Fertigstellung abzunehmen. Mängel werden im Nachgang bearbeitet.

Lösung der Blumenau Finanzplanung:

Lassen Sie sich das Recht zusichern, die Abnahme zu verweigern, bis alle Mängel behoben sind.

7. Mängelhaftung und kürzere Gewährleistungsfristen

Falle: Einige Anbieter versuchen, die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 5 Jahren zu verkürzen oder Haftung für bestimmte Mängel auszuschließen.

Vertragsbeispiel:

Für einzelne Gewerke gilt eine verkürzte Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Lösung:

Lassen Sie sich keine verkürzte Vertragszeit aufdrängen. Bestehen Sie auf den vollen Schutz, der im BGB gesetzlich geregelt ist und 5 Jahre Gewährleistung umfasst.

8. Stornogebühren

Falle: Wenn Sie als Bauherr vom Vertrag zurücktreten möchten, müssen Sie oft hohe Gebühren bezahlen - selbst wenn der Bau noch gar nicht begonnen hat.

Vertragsbeispiel:

Bei Kündigung durch den Bauherren ist eine Stornogebühr von 15 Prozent der Vertragssumme fällig.

Lösung:

Vereinbaren Sie im Voraus faire Stornogebühren und akzeptieren Sie keine unverhältnismäßig hohen Gebühren.

9. Insolvenzrisiko des Anbieters

Falle: Schlittert der Fertighausanbieter während des Baus in die Insolvenz, bleiben Sie mit einer halbfertigen Baustelle zurück.

Vertragsbeispiel:

Bei Insolvenz des Unternehmens übernimmt der Bauherr die weiter Fertigstellung auf eigene Kosten

Lösung der Blumenau Finanzplanung:

Bauen Sie nur mit etablierten Anbietern und prüfen Sie im Vorfeld deren Finanzlage.

Fazit der Blumenau Finanzplanung:

Ein Fertighaus kann eine gute Wahl sein - wenn Sie die Vertragsdetails genau prüfen. Die Blumenau Finanzplanung empfiehlt zukünftigen Bauherren, sich nicht von niedrigen Preisen oder schnellen Bauzeiten blenden zu lassen.

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